Molekulargenetik

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)

Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

Formulare

Online-Antragsservice

Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten. 

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Gebührennummern

Kapitel 11.4.2 EBM

Erstellen einer betriebsstättenbezogenen Jahresstatistik

Alle Untersuchungsergebnisse molekulargenetischer Untersuchungen sind für ein Kalenderjahr in einer Jahresstatistik zusammenzufassen. Sie dokumentieren die molekulargenetischen Leistungen elektronisch über eine Erfassungsoberfläche im Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Sie müssen die Daten jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Auf dieser Basis erhalten Sie eine vergleichende Auswertung. 

Letzte Aktualisierung: 04.05.2026