Mammographie kurativ

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung)

Gebührennummern

34270 – 34273 EBM

Online-Antragsservice

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Hinweise zum Thema

Hinweise für die Erstellung von Mammographien auf der Grundlage einer Mängelanalyse der KBV

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026