Koloskopie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie)

Richtlinien über die Früherkennung von Krebskrankheiten

Hinweis: Bitte auf der KBV-Seite etwas herunterscrollen und auf „Mehr“ klicken, um Informationen zur Koloskopie zu erhalten.

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren

Gebührennummern

04514, 04518 EBM (Schwerpunktorientierte Kinder- und Jugendmedizin)
01741, 13421, 13422 EBM (Innere Medizin)

Online-Antragsservice

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Hinweise zum Thema

Die Anlage 8 mit den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopiscchen Zusatzinstrumentariums finden Sie unter dem Punkt: Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Leitlinien Kolorektales Karzinom

Behördliche Überwachung und Begehungen von Arztpraxen

Hygieneinstitute gesucht

Arztpraxen, in denen Koloskopien durchgeführt werden, müssen halbjährlich die Qualität der Aufbereitung ihrer Endoskope durch hygienisch-mikrobiologische Kontrollen überprüfen lassen. Zur Sicherstellung der Hygienequalität bei der Durchführung von Koloskopien sucht die KVBW daher geeignete Hygieneinstitute, die bereit sind, diese Hygieneuntersuchungen in ihrem Auftrag durchzuführen.

Hygieneinstitute sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.

Falls Sie sich diese Tätigkeit vorstellen können:

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.

Letzte Aktualisierung: 18.03.2026