Interventionelle Radiologie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie)
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
Formulare
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Sie erbringen Ihre Leistung außerhalb Ihrer Praxisräume?
Bitte denken Sie daran, uns noch zusätzlich folgenden ausgefüllten Antrag zu schicken.
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Gebührennummern
01530, 34283, 34284, 34285, 34287 EBM (Diagnostik)
01530, 01531, 34283 – 34287 EBM (Therapie)