Interventionelle Radiologie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie)

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren

Formulare

Online-Antragsservice

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Weitere Informationen und Ansprechpartner

Gebührennummern

01530, 34283, 34284, 34285, 34287 EBM (Diagnostik)
01530, 01531, 34283 – 34287 EBM (Therapie)

Letzte Aktualisierung: 14.08.2026