Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)

Qualitätssicherungsvereinbarung zur hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom gemäß §135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung HBO bei DFS)

Gebührennummern

30216, 30218 EBM

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2025