Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)
Qualitätssicherungsvereinbarung zur hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom gemäß §135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung HBO bei DFS)
Gebührennummern
30216, 30218 EBM
Online-Antragsservice
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