Diabetischer Fuß

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Gebührennummern

02311 EBM

Online-Antragsservice

Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie ab sofort unseren neuen Online-Antragsservice. Für (noch) Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung.

Jetzt Antrag stellen!​​​​​​​

Mit Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung Diabetologie kein Genehmigungsantrag nötig

Hinweis zur Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung des diabetischen Fußes (GOP 02311): Vertragsärzte mit Zulassung als Facharzt für Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeine Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie und Innere Medizin mit Schwerpunkt­bezeichnung Endokrinologie und Diabetologie sowie alle Vertragsärzte mit der Zusatz­weiterbildung Diabetologie benötigen keine Genehmigung. Die Qualifikation zur Behandlung des diabetischen Fußes ist durch die Weiterbildung nachgewiesen.