Diabetischer Fuß
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
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Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Mit Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung Diabetologie kein Genehmigungsantrag nötig
Hinweis zur Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung des diabetischen Fußes (GOP 02311): Vertragsärzte mit Zulassung als Facharzt für Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeine Chirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie und Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie und Diabetologie sowie alle Vertragsärzte mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie benötigen keine Genehmigung. Die Qualifikation zur Behandlung des diabetischen Fußes ist durch die Weiterbildung nachgewiesen.
Gebührennummern
02311 EBM