Ambulantes Operieren

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren 

Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)

Formulare

Online-Antragsservice

Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten. 

Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“

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Sie erbringen Ihre Leistung außerhalb Ihrer Praxisräume?

Bitte denken Sie daran, uns noch zusätzlich folgenden ausgefüllten Antrag zu schicken.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Gebührennummern

Kapitel 31.2 EBM

sowie Leistungen der Anlage 1, Abschnitt 2 und 3 zum Vertrag nach § 115b SGB V

Behördliche Überwachung und Begehungen von Arztpraxen

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.

Letzte Aktualisierung: 17.08.2026