Ambulantes Operieren
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)
Formulare
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Sie erbringen Ihre Leistung außerhalb Ihrer Praxisräume?
Bitte denken Sie daran, uns noch zusätzlich folgenden ausgefüllten Antrag zu schicken.
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Gebührennummern
Kapitel 31.2 EBM
sowie Leistungen der Anlage 1, Abschnitt 2 und 3 zum Vertrag nach § 115b SGB V
Hinweise zum Thema
Behördliche Überwachung und Begehungen von Arztpraxen
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.