Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für arztsuche-bw.de

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L‑BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.arztsuche-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit den genannten Normen teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • fehlende Bereitstellung von Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
  • teilweise sind Bereiche unzureichend zum Überspringen ausgezeichnet
  • die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide

Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Webseiten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. August 2023 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24. Januar 2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein.

Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Webseiten nimmt die KVBW über das Online-Formular "Barriere melden" oder per E‑Mail unter onlineredaktion@kvbawue.de entgegen.
Hinweis für Screenreader:
Unsere E-Mail-Adresse ist onlineredaktion [at] kvbawue [punkt] de.
Nutzen Sie bitte bei einer formlosen E-Mail den Betreff "Barriere melden", benennen uns das Problem und fügen den Link zur beanstandeten Seite bei.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist:

Online-Redaktion der KVBW

onlineredaktion@kvbawue.de 
Telefon: 0711 7875-3616

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die KVBW nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.