Mehrsprachige Patientenflyer informieren zu Arzneiverordnungen für längeren Auslandsaufenthalt

Informationen für Ihre Patienten in arabischer, englischer, französischer, russischer, spanischer, türkischer und griechischer Sprache

Mädchen sitzt in vollbepacktem Kofferraum
Sommerzeit ist Reisezeit: Medikamente für bis zu drei Monate Auslandsaufenthalt zu verordnen, ist zulässig.

Die Verordnung der dauerhaft notwendigen Arzneimittel vor mehrmonatigen Auslandsaufenthalten ist in den Sommermonaten in den Arztpraxen ein häufiges Thema.

Geht die Reise nicht länger als drei Monate, können Sie die erforderlichen Arzneimittelverordnungen ausstellen. Bei längerem Auslandsaufenthalt ist die Verordnung allerdings nicht zulässig, und es kann zu Regressforderungen der Krankenkassen kommen.

Das ist für die Patienten nicht immer verständlich und nachvollziehbar. Auch sprachliche Hürden können die Kommunikation erschweren und zu Missverständnissen führen.

Um Sie bei der Information Ihrer Patienten zu unterstützen, hatten wir bisher einen Patientenflyer in deutscher Sprache auf unserer Homepage veröffentlicht. Rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit steht dieser Flyer nun auch in arabischer, englischer, französischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache zum Download zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025