Lungenkrebs-Screening: Verzögerungen bei Genehmigung für Radiologen

Fachärzte für Radiologie können noch nicht untersuchen und abrechnen

Bei der Umsetzung des zum 1. April 2026 eingeführten Lungenkrebs-Screenings für starke Raucher bestehen aktuell noch einige Herausforderungen. Diese führen dazu, dass die Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) zur Früherkennung von Lungen­krebs von Fachärztinnen und Fachärzten für Radiologie derzeit noch nicht angeboten und abgerechnet werden kann. Das Feststellen der medizinischen Eignung sowie die Durchführung der verpflichtenden ärztlichen Beratung (GOP 01876) und das Erstellen des notwendigen Berichts (GOP 01875) vor der CT-Untersuchung ist dagegen bereits möglich und abrechnungsfähig. 

Zwar kann bereits eine präventive Überweisung an die Radiologie ausgestellt werden, jedoch können Radiologen nur mit entsprechenden Genehmigungen Patientinnen und Patienten annehmen sowie die Leistungen abrechnen. Eine Analogabrechnung nach Kapitel 34 ist nicht zulässig.

Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

Die Rechtsgrundlagen zum Strahlenschutz wurden für die Einführung des Lungen­krebs-Screenings von kurativen Anwendungen auf präventive Untersuchungen aus­geweitet.
In der Folge sind die Regierungspräsidien derzeit damit befasst, die erforderlichen Genehmigungen für die CT-Geräte der Radiologen zu erteilen, was sich als aufwendig und zeitintensiv darstellt.

Hinzu kommen weitere Voraussetzungen für die Teilnahme und Abrechnung des Screening-Programms:

  • Für die Durchführung der Untersuchung und für die Zweitbefundung sind Genehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.
  • Erstbefunder benötigen eine Kooperationsvereinbarung mit einem qualifizierten Zweitbefunder.
  • Zweitbefunder müssen an einer auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung tätig sein und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Teilweise sind hierfür zusätzliche Ermächtigungen oder Erweiterungen bestehender Ermächtigungen erforderlich.
  • Darüber hinaus müssen organisatorische und technische Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen Erst- und Zweitbefundern geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund konnten bislang nur vereinzelte Genehmigungen für die Niedrigdosis-Computertomographie durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erteilt werden.

Unser Ziel ist es, die notwendigen Bedingungen für eine korrekte Abrechnung so schnell wie möglich zu schaffen. Mehr hierzu lesen Sie in einer aktuellen Schnell­information des KVBW-Vorstands.

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Letzte Aktualisierung: 19.06.2026