Lungenkrebs-Früherkennung: Erweiterung der Fachgruppen ab 1. Oktober 2026
Ab dem 1. Oktober 2026 können auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung die Erstberatung Gebührenordnungsposition (GOP) 01876 und die Berichterstellung GOP 01875 zur Lungenkrebs-Früherkennung durchführen und abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat hierzu die vierte Bestimmung zum Abschnitt 1.7.2 EBM angepasst.
Damit wird der Kreis der Haus- und Fachärzte, die an der Lungenkrebs-Früherkennung teilnehmen können, erweitert.
Korrektur der Prüfzeit bei GOP 01876
Zusätzlich wurde die Prüfzeit der GOP 01876 im Anhang 3 EBM von vier auf fünf Minuten korrigiert.
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