Frist für Kartentausch bei eHBA und SMC-B läuft zum 30. Juni 2026 aus

Betroffene Praxen sollten jetzt unverzüglich aktiv werden

In unserer Nachricht vom 27. Februar 2026 » haben wir Sie ausführlich darüber informiert, dass ein Teil der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) aufgrund des geänderten Verschlüsselungsverfahrens bis zum 30. Juni 2026 getauscht werden muss.

Falls Sie hierzu von Ihrem Systemhaus oder Anbieter kontaktiert worden und bisher noch nicht aktiv geworden sind, sollten Sie dies nun unverzüglich tun.

Welche Konsequenzen hat ein versäumter Austausch?

Praxen, die keine SMC-B-Karte mit dem neuen Verschlüsselungsstandard verwenden, müssen mit erheblichen Störungen in ihrem Praxisablauf rechnen. Diverse Anwen­dungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das eRezept lassen sich dann nicht mehr nutzen. Den eHBA benötigen Sie unter anderem, um die eAU digital zu signieren oder die elektronische Patientenakte (ePA) einzusehen.

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Letzte Aktualisierung: 19.05.2026