Wir prüfen Ihre Mittel für den Sprechstundenbedarf auf Richtigkeit.
Um spätere Regresse zu vermeiden, bieten Ihnen die Mitarbeiter unseres Sprechstundenbedarf-Teams diesen Service. Ganz individuell prüfen wir Ihre Mittel für den Sprechstundenbedarf auf Übereinstimmung mit der Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV).
Hierzu füllen Sie einfach das Formular unten auf dieser Seite aus. Unbedingt notwendig dafür: die Pharmazentralnummer (PZN) des jeweiligen Mittels, die Sie auf der Verpackung des Arzneimittels, Medizinprodukts oder Verbandstoffs direkt unterhalb des Strichcodes finden.
In einem ersten Schnellabgleich erkennen Sie selbst, ob ein Arzneimittel Sprechstundenbedarf ist oder nicht – Smileys zeigen es Ihnen! Sollte bei Ihnen an einer Stelle das rote Smiley erscheinen, können Sie Ihre Arzneimittelliste in einem zweiten Schritt direkt an uns senden. Die Mitarbeiter des KVBW-Sprechstundenbedarf-Teams prüfen, welche Alternativen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich sind und melden Ihnen die Ergebnisse per E-Mail zurück.
Hinweis zum Online-Tool
Nur die bisher tatsächlich als Sprechstundenbedarf verordneten Mittel können im Online-Tool auf Ihre Verordnungsfähigkeit geprüft werden. Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir verweisen auf unseren Haftungsausschluss.
Onlinetool: SSB-Regress – Nein danke!
Das grüne Smiley zeigt, dass das Mittel grundsätzlich als Sprechstundenbedarf verordnet werden kann, unter Beachtung möglicher Einschränkungen, Anmerkungen und Mengenbegrenzungen der Anlage 1 SpBV und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Das gelbe Smiley warnt Sie, dass das Mittel nur für bestimmte Fachgruppen oder bei ambulanten Operationen als Sprechstundenbedarf verordnet werden darf (lt. Anmerkung Fachgruppenhinweis direkt unter dem Artikelnamen im gelben Kasten).
Das rote Smiley heißt, dass das Arzneimittel aktuell kein Sprechstundenbedarf ist.
Das graue Fragezeichen bedeutet, dass das Arzneimittel noch nicht erfasst wurde.
Rückfragen dazu?
Falls Ihnen der Schnellabgleich nicht das gewünschte Ergebnis liefert, können unsere Fachberaterinnen für Sie nach sprechstundenbedarfskonformen Alternativen suchen.
Schicken Sie uns dazu Ihre Liste über den 2. Sendebutton des Onlinetools oder kontaktieren Sie unser Team des Sprechstundenbedarfs, um Ihre Anfrage individuell zu klären.
Bitte beachten
Auch im Sprechstundenbedarf sind die Arzneimittel nur entsprechend ihrer zugelassenen Indikation einzusetzen (kein Off-Label-Use).
Im Online-Tool sind keine Hinweise zu Impfstoffen hinterlegt. Umfangreiche Informationen zur Verordnung von Impfstoffen finden Sie auf der Seite Impfungen. Fragen beantwortet die Verordnungsberatung Impfungen: 0711 7875-3690.