Pneumokokken-Impfung: Apexxnar über Sprechstundenbedarf verordnungsfähig

Krankenkassen(-verbände) haben sich über den Bezugsweg geeinigt

Sie können den 20-valenten Pneumokokken-Impfstoff  Apexxnar® ab dem vierten Quartal 2023 über den Sprechstundenbedarf beziehen. Der Bezug von Apexxnar® soll ausschließlich über den Sprechstundenbedarf erfolgen. Sie dürfen keine Einzelverordnungen auf Namen des Patienten ausstellen.  

Der Grund: Die Krankenkassen(-verbände) in Baden-Württemberg haben sich dazu entschieden, ausnahmsweise die Umsetzung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO-Empfehlung) zum 20-valenten Pneumokokken-Impfstoff in die Schutzimpfungs-Richtlinie, nicht abzuwarten.

Hintergrund ist die Empfehlung der STIKO vom 28. September 2023, dass bei der Nutzung des 20-valenten Pneumokokken-Impfstoffes durch die breitere Serotypenabdeckung ein deutlicherer Zusatznutzen zu erwarten ist.

An den Impfziffern für die Pneumokokken-Impfung hat sich nichts geändert. 

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