Pneumokokken-Impfung: Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Apexxnar® in Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen

Seit dem 28. September 2023 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für die Standardimpfung von Personen ≥60 Jahre und für Personen ≥18 Jahre mit bestimmten Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen ausschließlich den 20-valenten Konjugat-Impfstoff Apexxnar® (PCV20). Diese Empfehlung wurde nun in die Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) übernommen.

Damit ist die offizielle Grundlage geschaffen, dass die Impfung mit Apexxnar® für gesetzlich Versicherte Kassenleistung wird. Der Impfstoff PCV20 ist in Baden-Württemberg bereits seit dem 4. Quartal 2023 als Sprechstundenbedarf bestellbar. Darauf hatten sich die Krankenkassen(-verbände) in Baden-Württemberg geeinigt.  

Was bei der Impfung von Erwachsenen zu beachten ist

Die Anwendung des 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffes (PPSV23) allein oder als sequenzielle Impfung wird für Erwachsene nicht mehr empfohlen und wurde aus der Schutzimpfungs-Richtlinie entfernt. In diesem Zusammenhang wird auch der 13-valente Konjugat-Impfstoff (PCV13) für Erwachsene nicht mehr empfohlen.

Bitte beachten: Die Kosten für die Impfungen mit PPSV23 und PCV13 werden in diesem Kontext dann nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie können diese dann nur noch privat verordnen.    

Patienten, die bereits mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) geimpft wurden, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der letzten PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.

Bei den Impfungen für Kindern ändert sich aktuell noch nichts 

Für Kinder ab einem Alter von zwei Jahren und Jugendlichen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit wird weiterhin die sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten empfohlen.

Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden.

Abrechnungsbeispiele  

IndikationAbrechnungBezugsweg
10- jähriges Kind mit Grunderkrankung erhielt vor 6 Jahren eine sequenzielle Impfung; nun Auffrischung laut Si-RL mit PPSV23GOP 89120RSSB
45-jähriger Patient nach Knochenmarkstransplantation erhielt vor 6 Jahren eine sequenzielle Impfung; nun laut Si-RL Impfung mit Apexxnar®GOP 89120SSB
70-jähriger Patient wurde vor 6 Jahren mit PPSV23 geimpft; nun laut Si-RL Impfung mit Apexxnar® GOP 89119SSB

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer Impfung mit Apexxnar® liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine STIKO-Empfehlungen vor .

Was die Impfstoffbestellung betrifft, ändert das für Sie in der Praxis nichts. Der Bezug von Apexxnar® soll weiterhin ausschließlich über den Sprechstundenbedarf erfolgen. Sie dürfen weiterhin keine Einzelverordnungen auf Namen des Patienten ausstellen.