FAQ Blankoformularbedruckung

Antworten auf häufige Fragen

Alle bundesweit einheitlichen vertragsärztlichen Formulare und Psychotherapie­formulare mit den Ausnahmen Muster 16 (Rezept) und BTM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) können generell für das Verfahren der Blankoformular­bedruckung von der KBV zertifiziert werden. Die Softwarehäuser erhalten die notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen bei der KBV.

Das Rezept (Muster 16) kann aus Sicherheitsgründen nicht im BFB-Verfahren erstellt werden. Der Originalvordruck kann aber problemlos mit dem Laser- oder Tintenstrahldrucker bedruckt werden. Das BTM-Rezept kann, u a. weil es ein Formular mit Durchschlägen ist, nicht mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker bedruckt werden. Zum Ausfüllen können Sie entweder einen herkömmlichen Nadeldrucker nutzen oder Sie können es manuell ausfüllen. Teilweise kann auch softwareseitig gesteuert werden, dass der Ausdruck von bestimmten Seiten eines Musters unterdrückt wird. Zum Beispiel ist der Ausdruck des Musters 01c (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt) nicht notwendig, wenn in dem Praxisverwaltungssystem zu dem Patienten dokumentiert wurde, dass eine AU ausgestellt wurde.

Liste der bundesweit einheitlichen Formulare, die für die BFB freigegeben sind:

  • Muster 01 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    (Achtung: Seit 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU) Pflicht.)
  • Muster 02 Verordnung von Krankenhausbehandlung
  • Muster 03 Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung
  • Muster 04 Verordnung einer Krankenbeförderung
  • Muster 06 Überweisungs-/Abrechnungsschein
  • Muster 07 Überweisungsschein Psychotherapie
  • Muster 08 Sehhilfenverordnung
  • Muster 08a Verordnung von vergrößernden Sehhilfen
  • Muster 09 Ärztliche Bescheinigung für die Gewährung von Mutterschaftsgeld bei Frühgeburten
  • Muster 10 Überweisungs-/Abrechnungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung
  • Muster 10a Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften
  • Muster 11 Bericht für den medizinischen Dienst
  • Muster 12 Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Muster 13 Heilmittelverordnung
  • Muster 15 Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe
  • Muster 19 Abrechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung
  • Muster 20 Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
  • Muster 21 Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Muster 22 Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie
  • Muster 25 Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerk. Kurorten
  • Muster 26 Verordnung Soziotherapie gem. § 37a SGB V
  • Muster 27 Soziotherapeutischer Betreuungsplan gem. § 37a SGB V
  • Muster 28 Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie
  • Muster 30 Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung
  • Muster 39 Krebsfrüherkennung Frauen
  • Muster 40 Krebsfrüherkennung Männer
  • Muster 41 Arztanfrage
  • Muster 50 Anfrage auf Zuständigkeit einer anderen Kasse
  • Muster 51 Anfrage auf Zuständigkeit eines sonstigen Kostenträgers
  • Muster 52 Anfrage auf Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit
  • Muster 53 Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeit
  • Muster 55 Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze zur Feststellung einer schweren chronischen Krankheit im Sinne des §62 SGB V
  • Muster 56 Verordnung Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Muster 61 Verordnung von medizinischer Rehabilitation
  • Muster 62 Außerklinische Intensivpflege
  • Muster 63 Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
  • Muster 64 Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter
  • Muster 65 Ärztliches Attest Kind
  • Muster 70 Behandlungsplan für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gem. § 27 a SGB V
  • Muster 70a Folgebehandlungsplan für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gem. § 27 a SGB V
  • Muster 71 Erstantrag besondere Arzneimitteltherapie
  • Muster 71a Weiterverordnung/Folgeantrag besondere Arzneimitteltherapie
  • Muster 80 Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten
  • Muster 81 Erklärung des im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen

Liste der psychotherapeutischen Formulare für die BFB
Psychotherapieformulare (ohne Barcode, kein Sicherheitspapier erforderlich):

  • PTV 1 Antrag des Versicherten auf Psychotherapie
  • PTV 2 Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten
  • PTV 11 Individuelle Patienteninformation (am Ende der Psychotherapeutischen Sprechstunde)
  • PTV 12 Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psychotherapie

Bei der Blankoformularbedruckung werden Formulare mit einem Laserdrucker oder einem Tintenstrahldrucker mit PTS-Zertifikat auf Sicherheitspapier gedruckt. Die Praxisverwaltungssoftware erzeugt hierbei sowohl das vorgegebene Formularlayout als auch den variablen Formularinhalt (z. B. Versichertendaten). Die Teilnahme an der BFB ist freiwillig.

Als Mitglied der KV Baden-Württemberg können Sie am BFB-Verfahren unter folgender Voraussetzung teilnehmen:
Die eingesetzte Praxisverwaltungssoftware und die entsprechenden Muster wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Blankoformularbedruckung zertifiziert (BFB-Zertifizierung). Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Praxisverwaltungssystem alle optional zulässigen Muster realisiert hat. Eventuell müssen Sie weiterhin bestimmte Formulare mit dem Nadeldrucker ausfüllen. Eine parallele Nutzung der beiden Verfahren ist aber problemlos möglich.

In der Praxis können die geräuscharmen Laserdrucker und Tintenstrahldrucker für das Drucken der Formulare verwendet werden, und man kann auf die Nutzung der sehr lauten, technisch veralteten, teuren und kaum noch erhältlichen Nadeldrucker verzichten.

Immer aktuelle Formularversionen kommen mit dem Quartalsupdate des Praxisverwaltungssystems in Ihre Praxis. Sie müssen keine Übergangsfristen bei der Gültigkeit von Mustern mehr beachten.

Einige relevante Daten werden aus Sicherheitsgründen über einen zusätzlich aufgedruckten Barcode maschinenlesbar bereitgestellt. Bei der Datenerfassung kann es besonders bei Einsendepraxen so zu erheblichen Einsparungen kommen.

Da es das Sicherheitspapier in DIN-A4- und DIN-A5-Größe gibt, entfällt die platzintensive Lagerung der zahlreichen herkömmlichen Muster.

Das Fälschen der Formulare ist durch die Verwendung von Sicherheitspapier und durch den Aufdruck eines Barcodes nahezu unmöglich. Wenn Sie Blankoformulare drucken, verwenden Sie ein speziell entwickeltes Sicherheitspapier, erkennbar an der blassrosa Farbe und dem Wasserzeichen. Zudem wird auf diverse Formulare ein Barcode aufgedruckt, mit diesem stehen eine Reihe relevanter Daten maschinenlesbar zur Verfügung. Dies führt zu erheblichen Einsparungen bei der Datenerfassung. Der Barcode erfüllt außerdem die Funktion, manipulative Änderungen am bereits erstellten Vordruckmuster zu erschweren. Im Barcode sind nur Daten gespeichert, die auch auf dem Formular lesbar aufgedruckt sind.

Der Ausdruck der BFB-Formulare ist nur mit Laser- oder Tintenstrahldrucker mit schwarzer Farbe zulässig, da nur diese dokumentenechte Ausdrucke erzeugen können und auf Dauer den Barcode in der notwendigen Qualität ausdrucken. 

Die Wahl des Druckertyps ist abhängig von der Art der Praxisorganisation. Möchten Sie Formulare im DIN A4- und DIN A5-Format und zusätzlich den Rezeptvordruck bedrucken, benötigen Sie idealerweise einen Mehrschachtdrucker (evtl. mit einem abschließbaren Fach für Rezepte). Ein weiterer Schacht kann beispielsweise auch noch mit weißem Papier für Arztbriefe, Atteste, Bescheinigungen ect. gefüllt werden.

Generell sind aber auch Laser- oder Tintenstrahldrucker mit nur einem Schacht zulässig, dieser kann dann je nach Bedarf, abhängig von dem zu druckenden Dokument, mit der erforderlichen Papierart befüllt werden. Die Wahl des Druckers erfolgt am Besten in Absprache mit Ihrem Softwarehaus.

Sie können das Sicherheitspapier – wie die herkömmlichen Muster – über den Formularversand des Kohlhammer-Verlages in Stuttgart bestellen. Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Krankenkassen getragen.

Das Sicherheitspapier darf nur im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit zum Einsatz kommen, das bedeutet, dass es nur für die Bedruckung der GKV-Formulare (vertragsärztlichen Formulare) verwendet werden kann. Es ist nicht zulässig, dass das Sicherheitspapier für Arztbriefe, Privatrezepte oder ähnliches genutzt wird.

Das Sicherheitspapier gibt es in den Größen DIN A5 und DIN A4. Alle Formulare werden in diesen Formaten analog zu den Originalformularen abgebildet. Durchschläge oder Rückseiten werden als Zweit- oder Dritt- etc. -Ausdruck reproduziert.

Die psychotherapeutischen Formulare PTV 1, PTV 2, PTV 11 und PTV 12 werden auf neutrales weißes Papier gedruckt. Wenn in einer psychotherapeutischen Praxis allerdings das Muster 7 (Überweisung – Vor Aufnahme einer Psychotherapie zur Abklärung somatischer Ursachen) mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker ausgestellt wird, so muss das Formular auf Sicherheitspapier im DIN A5-Format gedruckt werden.

Für die Bedruckung der BFB-Formulare darf ausschließlich schwarze Farbe verwendet werden. Jede zertifizierte Software hat auch eine so genannte KBV-Prüfnummer. Diese Prüfnummer muss am unteren rechten Formularrand aufgedruckt sein. Verschiedene Formulare werden mit einem Barcode versehen, der Barcode enthält nur die auf dem Formular lesbaren Daten.

Mit den KBV-Quartalsupdates werden die Softwarehäuser rechtzeitig über Änderungen bezüglich Inhalt und Aussehen der Formulare informiert. Die Softwarehäuser sind verpflichtet, Ihnen rechtzeitig veröffentlichte Änderungen an den Formularen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Sie können also immer davon ausgehen, dass Sie die aktuell gültigen Formulare mit der Blankoformularbedruckungssoftware erzeugen können.

Für Sie als Mitglied der KV Baden-Württemberg entstehen KV-seitig keine Kosten. Ob Ihnen von Ihrem Softwarehaus Kosten berechnet werden, ist abhängig von der individuellen Vertragssituation mit Ihrem Systemhaus.