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aktualisiert am 24.11.2022

Formulare

Digitale Vordrucke

Einige Formulare können nicht nur auf Papier, sondern auch digital ausgestellt und genutzt werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine für Ärztinnen und Ärzte verpflichtende digitale Anwendung über die Telematikinfrastruktur. Auch das elektronische Rezept ist vom Gesetzgeber als verpflichtende Anwendung geplant. 

Verschiedene Vordrucke können Praxen freiwillig digital erstellen:

  • die Laborüberweisung auf Muster 10,
  • der Anforderungsschein für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften auf Muster 10A 
  • die Überweisung auf Muster 6, wenn für die Durchführung der Leistung des überweisungsannehmenden Arztes kein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist sowie
  • die Übermittlung der Daten zur Krebsfrüherkennung Zervixkarzinom an die Zytologiepraxis auf Muster 39.  

Welche Regeln bei der digitalen Nutzung der Vordrucke gelten, ist in der Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke festgelegt (Anlage 2b Bundesmantelvertrag).

Ist die Nutzung der digitalen Vordrucke verpflichtend?

Aktuell sind nur die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Überweisung zum radiologischen Telekonsil verpflichtend. 

Themenseite zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Was brauche ich für die Nutzung der digitalen Vordrucke?

Für den Versand der digitalen Vordrucke über die Telematikinfrastruktur wird ein Konnektor benötigt. Für einige Vordrucke (z. B. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist ein bestimmtes Update des Konnektors erforderlich.

Bei Vordrucken, die direkt an einen bestimmten Empfänger versandt werden, erfolgt der Versand in der Regel über einen KIM-Dienst. Der digitale Versand der jeweiligen Vordrucke muss zudem in der Praxissoftware umgesetzt sein.

Bei den meisten digitalen Vordrucken muss die Signierung mittels elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) erfolgen. Eine detaillierte Aufstellung der Anforderungen an die einzelnen Vordrucke finden Sie in der Anlage 2b des Bundesmantelvertrags

Müssen die digitalen Vordrucke archiviert werden?

Für die Archivierung der digitalen Vordrucke gelten dieselben Vorgaben wie für die konventionellen Vordrucke. Wenn also für die Papiervordrucke die Archivierung für Prüfzwecke vorgeschrieben ist, gilt dies ebenso für digitale Vordrucke. Die Aufbewahrungsfristen sowie weitere Vorgaben zur Aufbewahrung werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen definiert.

Wird die Nutzung der digitalen Vordrucke finanziell gefördert?

Aktuell gibt es keine gesonderte Förderung der Nutzung digitaler Vordrucke. Die für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das E-Rezept erforderliche technische Ausstattung und die dadurch anfallenden Betriebskosten werden über Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung finanziert.

Hat die digitale Laborüberweisung etwas mit dem Labordatentransfer (LDT) zu tun?

Der Labordatentransfer (LDT) kann sowohl die digitale als auch die papiergebundene Laborüberweisung sinnvoll ergänzen. Die digitale Laborüberweisung und der LDT können aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. Abrechnungsbegründend ist dabei immer das Muster – unabhängig davon, ob es digital oder in Papierform vorliegt.