Otoakustische Emissionen
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Bestimmung der otoakustischen Emissionen nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 5
Formulare
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Gebührennummern
09324 EBM (HNO)
20324 EBM (Phoniatrie)
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.