Intravitreale Medikamenteneingabe

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe (Qualitätssicherungsvereinbarung IVM)

Formulare

Online-Antragsservice

Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten. 

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Weitere Informationen und Ansprechpartner

Gebührennummern

ambulant: 31371, 31372, 31373 EBM
belegärztlich: 36371, 36372, 36373 EBM

Hinweise zum Thema

Auflage zu Aufrechterhaltung der fachlichen Qualifikation von Leistungen zur intravitrealen Medikamenteneingabe

Letzte Aktualisierung: 14.08.2026