Warteliste beim Arztregister

(nach § 103 Abs. 5 SGB V)

Planen Sie eine Niederlassung in einem gesperrten Planungsbereich, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig in die Warte­liste eintragen zu lassen, um Ihre Chancen bei der Bewerbung auf einen Praxissitz zu erhöhen. Das Eintragungs­datum dient der Dokumentation Ihrer Wartezeit und ist ein Kriterium für die Auswahl­entscheidung bei der Bewerbung um einen Praxissitz. Die Eintragung in die Warteliste ist für Sie kostenfrei und ausschließlich vorteilhaft. 

Aufnahme in die Warteliste beantragen

Die Aufnahme in die Warteliste setzt die vorherige Arztregister­eintragung voraus.
Sind Sie in einem Arztregister einer anderen KV eingetragen, können Sie sich unter Vorlage eines aktuellen Registerauszuges ebenso in die Warteliste der KVBW eintragen lassen.

Antragsformular Warteliste

Tipps für die Antragstellung

  • Antrag bei der Arztregister­stelle stellen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort haben.
  • Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg? Wählen Sie den Bezirk, in dem Sie tätig sein werden. 
  • Wählen Sie im Antragsformular die Adresse Ihrer Arztregisterstelle aus. 
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus. 
  • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. 
  • Reichen Sie den unterschriebenen Antrag per Post oder per E-Mail ein. 

Wir empfehlen Ihnen, sich pauschal für alle Planungsbereiche der Arztgruppe in die Warteliste eintragen zu lassen. Mit dem Wartelisteneintrag ist keinerlei Verpflichtung zur Niederlassung oder ein weiterführender Anspruch verbunden.

Nur für bestimmte Planungsbereiche auf der Warteliste eintragen?

Die Zuschnitte der Planungsbereiche unterscheiden sich gemäß den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie je nach Zuordnung der Fachgruppe zur hausärztlichen Versorgung, der allgemeinen fachärztlichen Versorgung und der spezialisierten fachärztlichen Versorgung sowie der spezialisierten fachärztlichen Versorgung.

Wenn Sie explizit nur die Aufnahme in bestimmte Planungsbereiche wünschen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die oben rechts im Direktkontakt genannte Adresse. Wir senden Ihnen dann ein spezielles Antragsformular zu.

Bitte beachten Sie

  • Die Eintragung in der Warteliste führt nicht automatisch zur Aufnahme in die Bewerberliste für eine frei werdende Vertragspraxis. In jedem Falle muss eine Bewerbung aufgrund der Ausschreibungen auf dieser Homepage erfolgen.
  • Umgekehrt führt die Bewerbung für einen ausgeschriebenen Vertrags­arztsitz nicht automatisch zur Aufnahme in die Warteliste des entsprechenden Planungsbereiches.
  • Es wird keine Ranglistennummer in der Warteliste vergeben, da es sich hierbei nicht um eine „Nachrückliste“ handelt. Von Bedeutung ist nur, wie lange ein Bewerber schon auf der Warteliste steht.
Letzte Aktualisierung: 09.10.2025