Telemedizin – tagsüber

Unterstützen Sie docdirekt während Ihrer Sprechstunde

Sie möchten docdirekt mit Ihrer telemedizinischen Expertise während der Sprech­stunden­zeiten (tagsüber) unterstützen? Dann erhalten Sie hier alle für Sie wichtigen Informationen.

Wann findet der Dienst statt?

Der Tagsüber-Dienst ist in zwei Zeitslots geteilt: von 8 bis 13 Uhr und von 13 bis 19 Uhr. Sie können sich an einem Tag für einen Zeitslot oder auch für beide entscheiden.

Wie wird meine Leistung auf docdirekt vergütet?

Sie rechnen Ihre erbrachten Behandlung nach EBM gemäß der Videosprechstunden-Vorgaben ab. Ausnahmen und Abweichungen finden Sie in unseren FAQ am Ende der Seite.

Behandle ich nur meine Patienten?

Nein, Sie behandeln über Ihren Dienst bei docdirekt auch Patienten, die Ihrer Praxis unbekannt sind.

Wie verbinde ich meinen Praxisablauf und meinen Dienst bei docdirekt?

Sie können sich entweder parallel zu Ihrem Praxisbetrieb vor Ort auf der docdirekt-Plattform einloggen, sich die dort eingehenden Behandlungsfälle in Ihr virtuelles Warte­zimmer ziehen und die Patienten anschließend zwischen den Zeiten, die Sie für Ihre (Bestands-)Patienten eingeplant haben, behandeln. Oder Sie können die Teledienste bei docdirekt zu Zeiten, in denen Sie in Ihrer Praxis keine Sprechzeiten anbieten, durchführen. Zum Beispiel an einem Mitt­woch­nach­mittag.

FAQs zur Telemedizin zu den Allgemeinen Sprechstundenzeiten

Telemedizin Allgemein (14)

Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten für das KVBW-Mitgliederportal bei docdirekt anmelden.

Ihr Aufenthaltsort muss eine geschützte Patientenberatung ermöglichen und den Datenschutz gewährleisten, sodass Sie die ärztliche Schweigepflicht wahren können. Sie benötigen zwingend eine stabile Internet- und Telefonverbindung.

Sie sind nicht gezwungen, bei der Videosprechstunde Ihre Kamera anzuhaben – eine rein telefonische Beratung ist weiterhin möglich. Allerdings müssen Sie über Ihr Telefon auf die webbasierte Plattform zugreifen können. Demnach ist der Einsatz eines Smartphones künftig erforderlich. Sie können selbstverständlich auch ein Tablet oder einen Computer/Laptop nutzen, um auf die Anwendung zuzugreifen. In jedem Fall ist eine stabile Internetverbindung notwendig.

Sie melden sich auf der Plattform docdirekt an und anschließend auf Ihrem Dashboard dienstbereit. Eine weitere Dienstbereitmeldung bei der KV SiS BW Sicherstellungs-GmbH ist nicht notwendig.

Nachdem Sie sich auf docdirekt eingeloggt haben, sehen Sie Ihr Dashboard. Hier schieben Sie in der Kachel „Meine Verfügbarkeit“ den Regler auf „Ich bin verfügbar“.

Beachten Sie: Bevor Sie Ihre erste Videosprechstunde bei docdirekt durchführen können, müssen Sie unsere Schulung durchlaufen haben. Erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung werden Sie in BD-Online freigeschalten.

Sobald die Zuordnung der Teilnehmenden durch die KVBW erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Information per E-Mail. Der Dienstplan ist dann spätestens am nächsten Arbeitstag nach erfolgter Zuordnung im Dienstplanungsprogramm BD-Online für Sie einsehbar.

Sie als Diensthabender müssen sich selbst bei einer Verhinderung rechtzeitig um eine geeignete Vertretung kümmern. Sofern dies nicht möglich ist, hat eine Mitteilung an die KVBW zu erfolgen. Allerdings bleibt der Dienstinhaber bis zur Dienst­um­ver­teilung über das Dienst­planungs­programm BD-Online dennoch für seinen Dienst verantwortlich.

Die telemedizinische Patientenberatung unterliegt der ärztlichen Doku­men­ta­tions­pflicht. 
Aktuell nehmen Sie die Dokumentation und Abrechnung der im telemedizinischen Dienst erbrachten Leistungen über Ihr eigenes Praxisverwaltungssystem vor. 

In den allermeisten Fällen werden Ihnen die Patientenstamm- und Versicherungs­daten über die Plattform zur Verfügung stehen. Um Ihnen die Abrechnung im Nach­gang Ihres Dienstes zu erleichtern, werden Sie die Möglichkeit haben, die Daten im Rahmen eines Tätigkeits­proto­kolls in einer PDF-Datei herunterzuladen. In manchen Fällen wird es allerdings auch weiterhin notwendig sein, dass Sie die Versicherungs­daten der Patienten für Ihre Abrechnung erfassen müssen. 

Das nachträgliche Einlesen der Krankenversichertenkarte ist nicht erforderlich. 

Im Normalfall rechnen Sie Ihre Leistungen nach EBM ab.

Es können sich über die 116117 nicht nur gesetzlich Versicherte beraten lassen bzw. Anruferanliegen werden unabhängig des bestehenden Versichertenstatus aufge­nom­men. Auch bspw. Privatversicherte können sich an die Servicestelle 116117 wenden und die telemedizinische Patientenberatung in Anspruch nehmen. Diese Beratungen rechnen Sie in der Folge wie bei allen Privatversicherten mit einer Privatliquidation nach GOÄ ab.

Telemediziner dürfen alle Patienten, die krankenversichert sind und sich zum Bedarfszeitpunkt in Baden-Württemberg aufhalten, behandeln.

Sie erhalten eine E-Mail, sobald ein neuer Patient in der Warteschlange eingeht.

Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch, erfolgt über die eingerichtete Prio-Rufnummer für Ärzte eine Rückgabe an die Servicestelle 116117, die den Fall an einen Arzt im Hausbesuch übergeben. Die docdirekt-Prio-Ruf­nummer entnehmen Sie bitte Ihrer Diensterinnerung, die Sie über BD-Online erhalten. Diese können Sie ebenfalls bei Fragen zum Umgang mit der Plattform verwenden.

Zurzeit sind Sie nicht dazu verpflichtet. Sofern die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sind, können Sie gerne eRezepte und eAUs ausstellen.

Denken Sie daran, dass Sie eine TI-Anbindung benötigen, um eAUs und eRezepte auszustellen. Das kann bei der Nutzung eines mobilen Endgerätes zur tele­medizin­ischen Beratung schwierig sein.

Datenschutz auf Seiten des Patienten:
Weisen Sie vor Beginn der telemedizinischen Patientenberatung den Erkrankten darauf hin, dass bei ihm räumlich anwesende Personen medizinische Inhalte zur Kenntnis nehmen könnten.

Datenschutz auf Seite des Arztes:
Sie müssen natürlich Ihre ärztliche Schweigepflicht wahren. 

Sie müssen, vor der Teilnahme am telemedizinischen Dienst, prüfen, ob in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ein ausreichender Deckungsumfang vorhanden ist.

­Bei der Servicestelle wird medizinisches und nicht-medizinisches Fachpersonal eingesetzt.

Die Anrufe werden vom nicht-medizinischen Fachpersonal, sogenannte CallTaker, entgegengenommen. Diese übernehmen nicht-medizinische Anfragen (z. B. Aus­künfte über Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen oder zu Notfallapotheken, Krankenhäusern). Falls erforderlich reicht der CallTaker die Anfrage an das medizin­ische Fachpersonal weiter.

Das medizinische Fachpersonal verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich, z. B. als medizinische Fachangestellte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungs- und Notfallsanitäter und sind für das Erstein­schätz­ungs­programm auf Grundlage der MPBetreibV geschult worden. Durch das medizinische Fach­personal erfolgt eine Ersteinschätzung der Anrufenden. Die Patienten werden daraufhin in die passende Versorgungsebene zur passenden Versorgungszeit gesteuert.

Telemedizin tagsüber (9)

Teilnahmeberechtigt sind zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene und angestellte Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte.

Grundsätzlich ja. Ihre Schichten dürfen sich allerdings nicht überschneiden. Zum Beispiel könnten Sie nicht an einem Mittwochnachmittag die docdirekt-Schicht 13 bis 19 Uhr machen und gleichzeitig für diesen Nachmittag einen Ärztlichen Bereit­schafts­dienst (Sitz- oder Fahrdienst) ableisten.

Nein, zu den telemedizinischen Diensten während der allgemeinen Sprech­stunden­zeiten gibt es keine Umsatzförderung, wie es zu den Zeiten des Ärztlichen Bereit­schafts­dienstes üblich ist.

Patient und Praxis sind im Selektivvertrag eingeschrieben und der Termin kommt als TSS-Akutvermittlung zustande: In diesem Fall ist die Abrechnung über den EBM möglich.

Patient und Praxis sind im Selektivvertrag eingeschrieben und der Termin kommt nicht als TSS-Akutvermittlung zustande: In diesem Fall ist eine Abrechnung über den EBM nicht möglich. Es greifen die Vergütungspauschalen des Selektiv­vertrages.

Für den Fall, dass Ihr Patient im Selektivvertrag eingeschrieben ist, Ihre Praxis aber nicht, können Sie Ihre Leistungen über den EBM abrechnen.

Durch die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) wird sowohl die Behandlungsnotwenigkeit als auch der Behandlungszeitpunkt ermittelt. Dieses Verfahren ist verpflichtend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und entscheidet darüber, ob ein Behandlungsfall akut ist oder nicht.

Sofern er als akut (gelb oder orange) eingestuft wird, kann dieser Fall als TSS-Akutfall abgerechnet werden und Sie erhalten den entsprechenden Zuschlag.

Alle Anfragen sind je nach Ergebnis der strukturierten Ersteinschätzung farblich gekennzeichnet. Dadurch können Sie die Behandlungsdringlichkeit erkennen und entsprechend beraten. 
Die Behandlungszeitpunkte sind wie folgt gekennzeichnet:

  • orange: schnellstmöglich innerhalb 4 bis 6 Stunden 
  • gelb: innerhalb von 24 Stunden
  • grün: medizinische Behandlung nicht innerhalb 24 Stunden notwendig

Sie schließen diesen Fall mit der Auswahl „Patient nicht erreicht“ ab.
Anhand der Anamnese können Sie als Arzt entscheiden, ob die 112 kontaktiert werden muss.

In diesen Fällen wird bei telefonisch eingehenden Anfragen kein SmED durchgeführt, da i. d. R. keine Symptome vorliegen. Beraten werden diese Patienten dennoch.

Diese Anfragen werden über die Telefonstrecke angenommen und die Anrufer telefonisch beraten.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2025