Neue U10 für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erweitert das Angebot der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Mit der neu beschlossenen U10 gibt es künftig eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis zehn Jahren. Sie soll die bisherige Lücke zwischen der U9 und der J1 schließen.
Im Mittelpunkt stehen neben der allgemeinen gesundheitlichen Entwicklung insbesondere altersbezogene Themen wie Ernährung, Bewegung und Gewicht, die schulische Entwicklung sowie der Umgang mit digitalen Medien. Vorgesehen ist eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, die Einschätzung der Entwicklung und eine ärztliche Beratung.
Eine Besonderheit ist der Einsatz des wissenschaftlich geprüften Fragebogens KIDSSCREEN. Damit soll das psychische und soziale Wohlbefinden des Kindes eingeschätzt werden. Die Eltern füllen den Fragebogen vor der Untersuchung aus. Die Ergebnisse können anschließend in die ärztliche Beratung einbezogen werden.
Die Befunde der U10 werden im Gelben Heft dokumentiert, das entsprechend um die neue Untersuchung ergänzt wird.
Änderungen auch bei der J1
Zudem hat der G-BA die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 weiterentwickelt. Künftig soll ebenfalls KIDSSCREEN zur Einschätzung der psychosozialen Entwicklung eingesetzt werden, wobei die Jugendlichen den Fragebogen vor der Untersuchung selbst ausfüllen sollen. Die Befunde der J1 werden künftig ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert
U10 noch nicht in den Praxen durchführbar
Bis Sie die U10 anbieten können, sind noch weitere Schritte erforderlich. Zunächst werden die Beschlüsse des G-BA vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Anschließend muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) entscheiden.
Erst danach können Sie die U10 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen. Die erforderlichen Dokumentationsunterlagen und Fragebögen wird der G-BA bereitstellen.
Weiterführende Informationen
- KBV: G-BA beschließt neue Früherkennungsuntersuchung für 9- bis 10-Jährige
- Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V
- Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V und Neufassung
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