Pneumokokken-Impfung: Änderung in der Schutzimpfungs-Richtlinie

PCV20 bei Indikation jetzt auch für Kinder und Jugendliche ab zwei Jahren

Am 14. April wurde die Schutzimpfungs-Richtlinie um die STIKO-Empfehlung für den Einsatz von PCV20 erweitert. Sie betrifft Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis 17 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen. Mit der Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist der PCV20 als Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von zwei Jahren zu Lasten der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) verordnungsfähig.

Gleichzeitig wurde die sequenzielle Impfung für Kinder und Jugendliche aus der Schutzimpfungs-Richtlinie entfernt.

Was bei der Indikationsimpfung von Kindern und Jugendlichen zu beachten ist

Nach einer sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder einer alleinigen PPSV23-Impfung soll eine Impfung mit PCV20 im Abstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung erfolgen. 

Bei einer ausgeprägten Immunschwäche kann die Impfung mit PCV20 bereits im Abstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung erwogen werden.

Bei Personen, die bislang nur eine PCV13- oder PCV15-Impfung erhalten haben, soll eine Impfung mit PCV20 im Abstand von einem Jahr erfolgen.

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor, weswegen von der STIKO zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.

Verordnung und Abrechnung der Impfung

Den Impfstoff beziehen Sie für alle GKV-Versicherten über den Sprechstundenbedarf. Die Abrechnung der Indikationsimpfung erfolgt mit der GOP 89120.