Impfung gegen Mpox/Affenpocken ausschließlich auf Namen des Patienten verordnen

Der Impfstoff Imvanex® darf nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden

Seit Januar 2024 darf für die Impfung gegen Mpox/Affenpocken für gesetzlich Versicherte ausschließlich der Impfstoff Imvanex® verwendet werden. Inzwischen ist die Impfung gegen Mpox/Affenpocken auch in die Schutzimpfungsvereinbarung Baden-Württemberg aufgenommen worden. Diese legt fest, wie Pflichtleistungen bei den Impfungen in Baden-Württemberg verordnet und abgerechnet werden.

Die Verhandlungen hierzu sind nun abgeschlossen. Wir konnten mit den Kranken­kassen/Krankenkassenverbänden den Bezugsweg auf Namen des Patienten vereinbaren.

Die Krankenkassen übernehmen nur dann die Kosten für den Impfstoff und die Impfung, wenn eine medizinische oder berufliche Indikation nach Schutzimpfungs-Richtlinie vorliegt.

Bitte achten Sie bei der Verordnung von Impfstoffen auf den korrekten Bezugsweg. Der Bezugsweg wird von den Krankenkassen überprüft. Bei einem falschem Bezugsweg können Nachforderungen auf Sie zukommen.

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