Die Entbudgetierung ist bei Ihnen, den Hausärzten, angekommen
Mit Ihrer jetzigen Schlusszahlung fürs vierte Quartal 2025 erhalten Sie als Hausarzt oder Hausärztin in Baden-Württemberg alle erbrachten Leistungen aus Kapitel 3 des EBM sowie die hausärztlichen Besuche zu festen Preisen bezahlt. Die Entbudgetierung greift nun.
Mehr dazu lesen Sie in unserer aktuellen Schnellinformation des KVBW-Vorstands:
Direktkontakt
- Abrechnungsberatung
- 0711 7875-3397
- abrechnungsberatung@kvbawue.de
-
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr