Die Entbudgetierung ist bei Ihnen, den Hausärzten, angekommen

Erste Auszahlung für 4. Quartal 2025

Mit Ihrer jetzigen Schlusszahlung fürs vierte Quartal 2025 erhalten Sie als Hausarzt oder Hausärztin in Baden-Württemberg alle erbrachten Leistungen aus Kapitel 3 des EBM sowie die hausärztlichen Besuche zu festen Preisen bezahlt. Die Entbudgetierung greift nun.

Mehr dazu lesen Sie in unserer aktuellen Schnellinformation des KVBW-Vorstands:

Mehr zum Thema

Direktkontakt

Abrechnungsberatung
0711 7875-3397

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr