Änderungen beim zulässigen Sprechstundenbedarf zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 treten Änderungen in der Liste der zulässigen Mittel im Sprechstundenbedarf (SSB) in Kraft (Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Acetylsalicylsäure zur parenteralen Anwendung als Schmerz- und Migränemittel wurde aus der Indikationsgruppe Analgetika entfernt. Ab sofort ist der Wirkstoff zur parenteralen Verabreichung nur noch in der Indikationsgruppe Thrombozytenaggregationshemmer gelistet. Er darf im Rahmen des SSB-Bedarfs ausschließlich für kardiale Notfälle verwendet werden (nicht gegen Fieber, Schmerzen und Migräne).
Weiterhin als SSB-Bedarf verordnungsfähig ist Acetylsalicylsäure in der oralen Darreichungsform sowohl als Analgetikum als auch als Thrombozytenaggregationshemmer.
Weitere Änderungen betreffen die Arzneimittelgruppe der Ophthalmika:
- Bei Cefuroxim entfällt in der Liste der zulässigen Mittel im Sprechstundenbedarf die Anmerkung „intrakameral nur in besonderen Fällen“. Damit ist das Arzneimittel für Augenärzte bei Kataraktoperationen freigegeben.
- Cyclopentolat in der Konzentration 0,5 % kann künftig als Rezeptur verordnet werden, da es in dieser Konzentration kein Fertigarzneimittel als Augentropfen gibt.
- Das Arzneimittel Fluorescein ist ab sofort wieder als Augentropfen im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Da kein entsprechendes Fertigarzneimittel verfügbar ist, kann künftig eine Rezeptur verordnet werden. Nicht im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig bleiben Fluorescein-Ampullen und -Strips.
- Bei Lidocain wurde die L4-EDO-Rezeptur, die bisher für Kataraktoperationen zugelassen war, aus der Liste der verordnungsfähigen Mittel im Sprechstundenbedarf gestrichen. Stattdessen ist nun ausschließlich ein Fertigarzneimittel (Ophtesic® Gel) für Kataraktoperationen anwendbar.
Weiterführende Informationen
- Liste der zulässigen Mittel Sprechstundenbedarf
- Liste der zulässigen Mittel Sprechstundenbedarf – Änderungsübersicht
- Liste der verordnungsfähigen Rezepturen im Sprechstundenbedarf
- Sprechstundenbedarf
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