Abrechnung: Wie, was, wann, wohin?
Informationen zur Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung
Damit wir Ihr Honorar auszahlen können, übermitteln Sie nach jedem Quartal Ihre Abrechnung leitungsgebunden elektronisch (online) an die KVBW. Maßgeblich sind die Abrechnungsrichtlinien der KVBW. Technische Voraussetzung ist ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungsdatei vollständig, korrekt und verschlüsselt ist (Dateiendung .con.xkm).
Online
Übermittlung der Abrechnungsdatei und gegebenenfalls elektronischer Dokumentationen (DMP, Hautkrebs-Screening, Koloskopie, Dialyse) online wahlweise mit
- Mitgliederportal (gesicherte Online-Plattform der KVBW)
- KV-Connect
- Abrechnungsterminals in allen Bezirksdirektionen der KVBW
(bitte Benutzername und Kennwort für das KVBW-Mitgliederportal mitbringen)
1-Click-Abrechnung mit KV-Connect
Mit KV-Connect können Sie Ihre Quartalsabrechnung direkt aus der Praxissoftware einreichen. Wie das geht und was es kostet, erfahren Sie bei Ihrem PVS-Hersteller.
Postalisch
Was wir weiterhin in Papierform benötigen:
- unterschriebene Sammelerklärung
Hinweis: Integrierte PDF-Viewer (u. a. Firefox, Chrome, Safari) unterstützen das Datenformat dieses PDF-Formulars nicht. Bitte Datei herunterladen und mit Adobe Reader öffnen. - Scheine von Sozialämtern und Asylbewerbern
- Rechnungsnachweise bei Abrechnung von Sachkosten
- Behandlungspläne zur künstlichen Befruchtung (Muster 70/70A)
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen (Behandlungsausweise, Materialkostenrechnungen etc.) mit Ihrem Praxisstempel zu versehen, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Quartalsabrechnung zu gewährleisten.
Zentraler Abrechnungseingang:
Briefe mit Abrechnungsunterlagen an:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Quartalsabrechnung –
Postfach 210864
76158 Karlsruhe
Päckchen und Pakete bei umfangreichen Abrechnungsunterlagen an:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Quartalsabrechnung –
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Was in der Praxis verbleibt:
- Scheine der sonstigen Kostenträger (Bundeswehr, Postbeamte, Polizei,
SVA/BVG/BE G, Freie Arzt- und Medizinkasse) - BG-Fälle
- Protokoll des KBV-Prüfmoduls
- Scheinzahlzusammenstellung
- Eingangsbestätigung der Onlineabrechnung
- Anerkennungsbescheide Psychotherapie (Muster PTV 7)
Hinweise zum elektronischen Einlesen
Bitte ausschließlich den aktuellen maschinenlesbaren Vordruck für die Sammelerklärung verwenden und nur die notwendigen Unterlagen beifügen: keine Protokolle oder Listen, keine Büro- oder Heftklammern!
Ausfüllen der Sammelerklärung
- Eintragungen der Praxis in roter oder grüner Farbe sind unzulässig
- vollständig und leserlich ausfüllen
- mit dem Vertragsarztstempel versehen
Pflichtangaben:
- Quartal
- BSNR
- Datum sowie persönliche Unterschrift
- des Praxisinhabers
- aller Mitglieder einer BAG
- des Vertretungsberechtigten und aller ärztlichen Leiter eines MVZ
Abgabetermine
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07 Jan 2021
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06 Apr 2021
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05 Jul 2021
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05 Okt 2021
-
07 Jan 2022
Sie können die Abrechnung folgenlos ohne eine gesonderte Meldung bis zu zwei Wochen nach dem genannten Abrechnungstermin abgeben. Falls Sie auch diese Frist einmal nicht einhalten können, beantragen Sie bitte eine Verlängerung – sonst greift der in den Abrechnungsrichtlinien vorgesehene Honorarabzug.
Leistungen können Sie nur dann mit der KVBW abrechnen, wenn diese laut EBM oder aufgrund vertraglicher Regelungen der KVBW mit den Krankenkassen abrechnungsfähig sind. Mehr Informationen unter EBM & regionale Gebührenziffern.
Aufbewahrungsfrist
Sicherungskopien der erstellten Abrechnungsdateien unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von acht Quartalen in der Praxis.