Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezoge-
nen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung sowie
nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante
Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals zu stellen,
für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrechnungs-
quartal
PDF-Dokument:
hvm-14-3.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezoge-
nen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung sowie
nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante
Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals zu stellen,
für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrechnungs-
quartal
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hvm-14-4.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezoge-
nen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung sowie
nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante
Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals zu stellen,
für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrechnungs-
quartal
PDF-Dokument:
HVM_14_2_Lesefassung.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
beurteilen. Diese Maßnahmen sind regelmäßig zu
wiederholen. Um darüber hinaus die erforderliche
Routine bei der Befundung zu gewährleisten, ist
eine Frequenzregelung vorgesehen:
• Pro Jahr muss der … Teilnahme an der
regelmäßigen Überprüfung der ärztlichen Dokumen-
tation (siehe Abbildung auf der Folgeseite). Dabei
werden die Ergebnisse in Stufen eingeteilt:
• Stufe I : regelrecht (keine oder geringfügige … Gremien vertreten sind. Diese für die Bun-
desebene geltenden Regelungen sind für die auf der
Landesebene tätigen Gremien in Absatz 3 geregelt.
Betroffen sind hier insbesondere die Landesaus-
schüsse sowie
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Qualitaetsbericht_2005.pdf
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zuletzt aktualisiert:
08.10.2010
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 166
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 18
§
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hvm-2023-3-lesefassung-2023-12-07.pdf
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zuletzt aktualisiert:
07.03.2024
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 15
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 18
§
PDF-Dokument:
hvm-2023-2-lesefassung-2023-08-10.pdf
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zuletzt aktualisiert:
07.12.2023
Die Zuweisung der Regelleistungsvolumen erfolgt praxisbezogen. Dabei ergibt sich die Höhe
des Regelleistungsvolumens einer Arztpraxis aus der Addition der Regelleistungsvolumen je
Arzt, der in der … Die Zuweisung der Regelleistungsvolumen erfolgt praxisbezogen. Dabei ergibt sich die Höhe
des Regelleistungsvolumens einer Arztpraxis aus der Addition der Regelleistungsvolumen je
Arzt, der in der … innerhalb der Regelleistungsvolumen gemäß 1.
Stellen die Partner der Gesamtverträge bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest,
dass mit den praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer
PDF-Dokument:
honorarverteilungsvereinbarung-2011-teil-b.pdf
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zuletzt aktualisiert:
27.07.2022
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die
regional vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 13
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 14
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 15
§ 11
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hvm-18-1_VV20180321.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
10. Die Zuweisung der Regelleistungsvolumen erfolgt praxisbezogen. Dabei ergibt sich die Höhe des
Regelleistungsvolumens einer Arztpraxis aus der Addition der Regelleistungsvolumen je Arzt, der
in der … innerhalb der Regelleistungsvolumen gemäß
1.
Stellen die Partner der Gesamtverträge bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen
fest, dass mit den praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer … Arbeitszeit als angestellter Arzt mindernd im
Rahmen seines Regelleistungsvolumens zu berücksichtigen.
7. Die das Regelleistungsvolumen und die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen überschreiten-
PDF-Dokument:
honorarverteilung-2012-mit-anlagen.pdf
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zuletzt aktualisiert:
27.07.2022
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den
praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
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11
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nu … 52
4. Die Regelung in 2. ist auch nur in einzelnen Punkten anwendbar.
5. Von den vorgeschlagenen Zuschlägen gemäß 2. kann die Kassenärztliche Vereinigung
abweichende Regelungen festlegen, um der
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hvm_13-4_lesefassung_20130925.pdf
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zuletzt aktualisiert:
01.07.2014