Die KBV hat zum 01.07.2016 ihre für alle Kassenärztlichen Vereinigungen geltenden Vorgaben zur Honorarverteilung angepasst. Die KV Baden-Württemberg ist verpflichtet, diese Änderungen in ihren Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu übernehmen, in der Vertreterversammlung zu beschließen und zu veröffentlichen.
Gelungene Fortbildungsveranstaltung zum Krankheitsbild AD(H)S in Kooperation mit dem ADHS Deutschland, Landesvertretung Baden-Württemberg im Oktober 2015