Ziel und Zukunft in Baden-Württemberg: Förderrichtlinie Sicherstellung ZuZ tritt in Kraft

KVBW fördert Niederlassung, Einrichtung von Nebenbetriebsstätten und Anstellung in ausgewiesenen Fördergebieten.

Das Sicherstellungsprojekt „Ziel und Zukunft: Wir – die Ärzte und Psychotherapeuten – in Baden-Württemberg“, kurz ZuZ, nimmt konkrete Form an. Zum 1. August 2015 tritt die „Förderrichtlinie Sicherstellung ZuZ” der KVBW in Kraft. Ziel ist, Niederlassung und Anstellung in ausgewiesenen Fördergebieten finanziell zu unterstützen. Vorgesehen sind beispielsweise Investitionskostenzuschüsse und Fallwertzuschläge in ausgewiesenen Fördergebieten.

Einzelheiten lesen Sie in der Richtlinie, die unten als PDF zum Download zur Verfügung steht. Die Förderung kann frühestens zum 1. Oktober 2015 gewährt werden. Zunächst legt der KVBW-Vorstand die Fördergebiete und die Zahl der zu fördernden Praxen fest. Informationen zur Förderrichtlinie, den konkreten Fördergebieten und Antragsformulare stehen auf dieser Homepage zur Verfügung: ZuZ: Ziel und Zukunft

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025