Verordnung der Standardimpfung gegen Meningokokken ACWY für Kinder und Jugendliche ab 1. Juli 2026 über SSB

Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungsvereinbarung der KV Baden-Württemberg

Am 18. Februar 2026 wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G-BA) die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 14 Jahren in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Meningokokken ACWY-Nachholimpfungen sollen bis zum Alter von < 25 Jahren erfolgen.

Verordnung und Abrechnung des Impfstoffs

Der Impfstoff wird ab dem 1. Juli 2026 über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 89140.

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Letzte Aktualisierung: 01.07.2026