Verordnung der Impfung gegen Hepatitis B für Erwachsene ohne Indikation ab dem 1. Juli 2026 über Sprechstundenbedarf (SSB)
Bei der Impfung gegen Hepatitis B für Patientinnen und Patienten ohne Indikation konnten wir mit den Krankenkassen eine Vereinfachung für Sie erzielen: Diese Impfung kann in Baden-Württemberg außerhalb der Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgrund einer regionalen Impfempfehlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Impfung gegen Hepatitis B für Patienten ohne Indikation über SSB verordnet! Bitte beachten Sie: Der vereinbarte Bezugsweg ist keine Empfehlung sondern ein Muss!
Hintergrund
In Baden-Württemberg empfiehlt das Sozialministerium für alle Patienten ohne Einschränkung die Impfung gegen Hepatitis B. Die Krankenkassen folgen dieser Empfehlung und übernehmen die Kosten für diese Impfung. Das bedeutet, dass auch alle erwachsenen Patienten ohne chronische Erkrankungen und ohne erhöhtes Infektionsrisiko zulasten der GKV geimpft werden können.
Dokumente zum Download
- Schutzimpfungsvereinbarung KVBW (gültig ab 01.07.2026)
- Impfziffern und Bezugswege
- Schutzimpfungs-Richtlinie Anlage 1
Direktkontakt
- Verordnungsberatung Impfungen, Heil- und Hilfsmittel
- 0711 7875-3669
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