Vereinfachtes Psychotherapieformular

Anerkennungsbescheid PTV 7 muss nicht mehr an die KV geschickt werden.

Ab 1. Oktober entfällt bei der Psychotherapieabrechnung der Durchschlag b des Formulars Muster PTV 7 (Anerkennungsbescheide), der bisher mit der Quartalsabrechnung bei der KV eingereicht werden musste. Eine Änderung in der Psychotherapie-Vereinbarung bewirkt diesen Bürokratieabbau.

Mit dem Formular PTV 7 unterrichten die Krankenkassen die Therapeuten darüber, ob sie eine beantragte Psychotherapie genehmigt haben. Die Bescheinigung wird bisher in drei Ausführungen ausgestellt. Den Durchschlag a schickt die Krankenkasse an den behandelnden Therapeuten. Bei der Krankenkasse verbleibt Durchschlag c.

Den Durchschlag b mussten Psychotherapeuten bislang an die KV senden. Da die KV die Angaben zu den genehmigten Therapiestunden auch durch die Abrechnungsdaten des Psychotherapeuten erhält, kann auf den Durchschlag b verzichtet werden. Alte Vordrucke dürfen aufgebraucht werden.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025