Umfassender Datenzugriff für Krankenkassen gefährdet Arzt-Patienten-Beziehung
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für Daten und Digitale Innovationen (GeDIG) beschlossen. Die KVBW begrüßt wichtige Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Gleichzeitig kritisiert sie die geplanten Zugriffsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten. Aus Sicht der KVBW gefährden diese Regelungen die ärztliche Schweigepflicht, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie die ärztliche Therapiefreiheit.
Die KVBW-Vorstände bewerten die Digitalisierungsziele des GeDIG grundsätzlich positiv. Insbesondere die Regelungen zur besseren Interoperabilität, Qualität und Anwenderfreundlichkeit von Praxisverwaltungssystemen (PVS) gehen aus ihrer Sicht in die richtige Richtung. Positiv bewertet werden auch die neuen Vorgaben für Softwarehersteller. Künftig müssen Hersteller Arztpraxen beim Wechsel des Praxisverwaltungssystems unterstützen und die vorhandenen Daten kostenfrei bereitstellen. Diese Regelung reagiert auf zahlreiche negative Erfahrungen von Praxen bei Systemwechseln.
Deutliche Kritik übt KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun an den vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten. „Gläserne Patienten und gläserne Praxen werden mit diesem Gesetz Wirklichkeit. George Orwell lässt grüßen, Big Brother is watching you“, so Braun. „Besonders dreist ist, dass diese Möglichkeiten den Versicherten nun noch mit dem positiv belegten Begriff der ‚Prävention‘ verkauft werden sollen. Wir sehen es mit großer Sorge, dass die Krankenkassen sich immer weiter von ihrer eigentlichen Aufgabe entfernen und sich zunehmend in die ärztliche Versorgung einmischen möchten. Dies ist eine gefährliche Neuorientierung, zu der sich der Gesetzgeber hier verleiten lässt.“
Nach Auffassung der KVBW höhlen die neuen Regelungen die ärztliche Schweigepflicht aus und verschieben die bisherigen Grenzen zwischen Versorgung und Kostenträgern. Die geplanten Regelungen gefährden somit das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. „Vermutlich werden uns Patientinnen und Patienten in den Sprechzimmern künftig Informationen vorenthalten, aus Angst, dass Kassen, Betriebsärzte und andere künftig in der elektronischen Patientenakte mitlesen“, sagt KVBW-Vorständin Dr. Doris Reinhardt. „Ärztliche Behandlungen sollten Arzt und Patient, nicht aber Krankenkassen steuern. Deren Aufgabe ist es hingegen, durchgeführte Leistungen anständig zu bezahlen.“
Die Krankenkassen könnten die neuen technischen Möglichkeiten nutzen, um medizinische Maßnahmen nach eigenen Vorstellungen anzustoßen. Dies könne die Rolle der behandelnden Ärztinnen und Ärzte schwächen, Patientinnen und Patienten verunsichern und den Einfluss der Krankenkassen auf Versorgungsentscheidungen erhöhen.
Ärztinnen und Ärzte sollten gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten über Diagnostik und Therapie entscheiden. Krankenkassen dürfen diese Entscheidungen nicht steuern. Die KVBW empfiehlt daher Patientinnen und Patienten, die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten zu wahren. Damit sollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie die Therapiefreiheit erhalten bleiben. „Notfalls werden unsere Mitglieder und wir künftig unsere Patientinnen und Patienten detailliert über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte informieren müssen, sollte uns diese als nicht mehr vertretbar erscheinen“, erklären Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt. „Aus unserer Sicht sind hier die Datenschützer aufgerufen, in Aktion zu treten.“