Richtiger Schritt
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg begrüßt die Rücknahme der Klage einiger Städte und eines Landkreises gegen die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD).
„Von Anfang an hatte es aus unserer Sicht keinen Grund für die Klage gegeben. Ebenso war klar, dass die Erfolgsaussichten überschaubar sind, spätestens, seit das Sozialgericht den Antrag auf Einstweilige Verfügung im Frühjahr 2025 abgelehnt hat“, kommentierte Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), den Schritt der Kläger.
Aus Sicht seiner Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt kann die bisherige Reform als Erfolg verbucht werden. „Wir haben es bedauert, dass die Kläger nicht das eigentliche Ziel unserer Reform, die Stärkung der Regelversorgung zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen, mit uns gemeinsam verfolgt haben. Wir haben nun unsere Hausaufgaben für eine robuste und zukunftsfähige Struktur des Bereitschaftsdienstes erfüllt, die uns auch der Gesetzgeber im Zuge der geplanten neuen Gesetzgebung aufgeben wird.“ Reinhardt weiter: „Nach den bisherigen Erfahrungen ist das Konzept aufgegangen. Wir können den Dienst wesentlich flexibler für die Ärztinnen und Ärzte gestalten. Gleichzeitig melden uns die Notaufnahmen weitgehend, dass sie keine erhöhte Inanspruchnahme verzeichnen. Auch der Rettungsdienst ist nicht zusätzlich belastet.“
Versorgung durch 57 allgemeine Bereitschaftspraxen gewährleistet
Die KVBW hatte im vergangenen Jahr 18 Bereitschaftspraxen im ganzen Land geschlossen. Etwa ein Fünftel der Hausärztinnen und Hausärzte ist 56 Jahre und älter, derzeit können rund 1.000 Hausarztsitze im Land nicht besetzt werden. Die Versorgung wird weiter durch 57 allgemeine Bereitschaftspraxen gewährleistet. Dabei ist in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis angesiedelt. Weiter sind die Standorte so gewählt, dass 95 % der Bevölkerung eine Praxis in maximal 30 Fahrminuten erreicht, alle in 45 Minuten. Zudem bleibt der Hausbesuchsdienst aufrechterhalten, in dessen Rahmen flächendeckend Ärztinnen und Ärzte während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes medizinisch notwendige Hausbesuche absolvieren.
Telemedizinisches Angebot docdirekt
Mit docdirekt (www.dodirekt.de) hat die KVBW ein telemedizinisches Angebot eingeführt. Patientinnen und Patienten können hierbei online eine fundierte medizinische Ersteinschätzung durchführen und werden bei entsprechenden Beschwerden gegebenenfalls direkt online in eine telemedizinische Beratung weitergeleitet.