Rezepturen für Sprechstundenbedarf unzulässig

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht BVerwG (Az. 3 C 2.24) sind Rezepturen nicht mehr als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Daher werden Apotheken keine Rezepturen mehr auf SSB-Verordnungen herstellen.

Die KVBW und die gesetzlichen Krankenkassen prüfen derzeit die erforderlichen Anpassungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung und der zulässigen Mittel im SSB (Anlage 1 der SpBV). 

Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, werden wir Sie darüber informieren.

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Verordnungsberatung Sprechstundenbedarf
0711 7875-3660
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Letzte Aktualisierung: 03.08.2026