Melatonin Vitabalans® als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft
Bei Schlafstörungen, die durch Flugreisen hervorgerufen sind, kommen die Krankenkassen nicht für melatoninhaltige Arzneimittel auf. Da Jetlag bei Erwachsenen das einzige zugelassene Anwendungsgebiet des neuen Präparats Melatonin Vitabalans® ist, hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) als Lifestyle-Arzneimittel klassifiziert, weil sein Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist. Damit wird klargestellt, dass Melatonin Vitabalans® nicht zulasten der GKV verordnungsfähig ist.
Hierfür wurde die Indikation „Durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitige nichtorganische Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus“ neu in Anlage II AM-RL aufgenommen.
Der Beschluss trat am 13. Juni 2022 in Kraft.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unseren Prüfticker-Artikel zu Melatonin im Verordnungsforum 61 hinweisen.