Melatonin Vitabalans® als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft

Verordnung bei Jetlag ist keine Kassenleistung

Bei Schlafstörungen, die durch Flugreisen hervorgerufen sind, kommen die Krankenkassen nicht für melatoninhaltige Arzneimittel auf. Da Jetlag bei Erwachsenen das einzige zugelassene Anwendungsgebiet des neuen Präparats Melatonin Vitabalans® ist, hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) als Lifestyle-Arzneimittel klassifiziert, weil sein Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist. Damit wird klargestellt, dass Melatonin Vitabalans® nicht zulasten der GKV verordnungsfähig ist.

Hierfür wurde die Indikation „Durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitige nichtorganische Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus“ neu in Anlage II AM-RL aufgenommen.

Der Beschluss trat am 13. Juni 2022 in Kraft.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unseren Prüfticker-Artikel zu Melatonin im Verordnungsforum 61 hinweisen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025