KVBW warnt vor Eingriffen in die ärztliche Schweigepflicht
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) warnt vor den Folgen der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, Ärzten und Psychotherapeuten nicht denselben Schutz vor nachrichtendienstlicher Überwachung einzuräumen wie beispielsweise Rechtsanwälten, Geistlichen oder Journalisten. Aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Karsten Braun droht damit eine Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht, die das Fundament eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses bildet.
„Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Privileg der Ärzteschaft, sondern schützt die Patientinnen und Patienten“, betont der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun. „Menschen müssen darauf vertrauen können, ihrem Arzt oder ihrer Psychotherapeutin offen von Beschwerden, Sorgen oder psychischen Belastungen berichten zu können. Wer befürchten muss, dass solche Gespräche überwacht oder aufgezeichnet werden, wird wichtige Informationen möglicherweise zurückhalten. Das gefährdet eine gute medizinische Versorgung und letztlich die Gesundheit der Betroffenen.“
Geplante Abwägungslösung für Heilberufe nicht nachvollziehbar
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, die Sicherheit Deutschlands insbesondere im digitalen Raum zu stärken und Nachrichtendiensten zusätzliche Handlungsmöglichkeiten einzuräumen. Kritisch bewertet die KVBW dabei die geplante Unterscheidung zwischen verschiedenen Berufsgeheimnisträgern.
Während Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Bundestagsabgeordnete nach dem Entwurf einen sogenannten „absoluten Schutz“ vor Überwachungsmaßnahmen genießen sollen, ist für Ärzte, Psychotherapeuten und weitere Heilberufe lediglich eine Abwägungslösung vorgesehen. Demnach könnten Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen durchführen, die auch vertrauliche Informationen aus der medizinischen Versorgung erfassen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Doris Reinhardt, kritisiert die Pläne: „Patientendaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen überhaupt. Vieles, was in einer Arztpraxis besprochen wird, betrifft den intimsten Lebensbereich eines Menschen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für Heilberufe ein geringerer Schutz gelten soll als für andere Berufsgruppen mit gesetzlicher Schweigepflicht.“
Geschützter Vertrauensraum medizinischer Behandlung gefährdet
Nach den vorliegenden Plänen könnten in Einzelfällen beispielsweise vertrauliche Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen von Überwachungsmaßnahmen betroffen sein. Auch das heimliche Betreten von Praxisräumen zur Installation technischer Überwachungseinrichtungen wäre denkbar. Der KVBW-Vorstand sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in den geschützten Vertrauensraum medizinischer Behandlung.
Die KVBW unterstützt daher die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die vorgesehene Abwägungslösung für Heilberufe ersatzlos zu streichen. Aus Sicht der Ärzteschaft beruht die Geheimnisträgerstellung von Ärzten und Psychotherapeuten auf demselben verfassungsrechtlichen Grundgedanken wie der Schutz anderer Berufsgeheimnisträger: dem Schutz der Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichen Eingriffen. Die in Arztpraxen und psychotherapeutischen Einrichtungen verarbeiteten Daten sind von vergleichbarer Sensibilität. Braun schließt: „Ärzte und Psychotherapeuten brauchen denselben Schutz wie alle anderen Berufsgeheimnisträger.“