Krankenhäuser fordern unzulässig Verordnung von Klinikbehandlung bei ambulanten Leistungen

KVBW veröffentlicht Patienteninformation zu Krankenhauseinweisungen

Immer wieder werden wir von Mitgliedern darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser für eine geplante oder bereits vorgenommene ambulante Untersuchung und/oder Behandlung ihre Patienten zum niedergelassenen Arzt schicken und eine Krankenhauseinweisung fordern.

Wenn Mitglieder dann solche Forderungen von Krankenhäusern zurückweisen, stoßen sie häufig auf Unverständnis bei ihren Patienten.

Wichtige Hinweise

Krankenhäuser dürfen ausschließlich ambulante Untersuchungen und/oder Behandlungen nur im Rahmen einer Instituts- oder einer persönlichen Ermächtigung eines Krankenhausarztes vornehmen. Ambulante Leistungen dürfen nur im Rahmen dieser Ermächtigungen abgerechnet werden. Krankenhäuser dürfen für eine ausschließlich ambulante Behandlung keine Krankenhauseinweisung einfordern.

Handlungsempfehlung

Die beschriebene Vorgehensweise der Krankenhäuser ist nicht zulässig. Wir empfehlen, einer solchen Aufforderung der Krankenhäuser nicht nachzukommen und keine Krankenhauseinweisung für ausschließlich ambulante Behandlungen auszustellen.

Um Ihnen den Umgang mit den Patienten zu erleichtern, haben wir hierzu einen E-Flyer als Patienteninformation erarbeitet, den Sie unten zum Download finden.

Ansprechpartner bzgl. Krankenhauseinweisungen und Überweisungen:

Dokumente zum Download

Direktkontakt

Abrechnungsberatung
0711 7875-3397

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025