Ergänzung zur neuen hausärztlichen Versorgungspauschale für Chroniker

Kontinuierliche Patientenbetreuung nötig, um abzurechnen

Zum 1. Juli 2026 wurde eine hausärztlichen Versorgungspauschale für Chroniker, abrechenbar über die GOP 03100, eingeführt. Zu dieser gibt es Abrechnungsvoraussetzungen:

Die Versorgungspauschale GOP 03100 ist nur bei einer kontinuierlichen Betreuung des Patienten berechnungsfähig. Voraussetzung sind mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte in den letzten vier Quartalen mit der abrechnenden Hausarztpraxis. Einer dieser Kontakte kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erfolgt sein.

Ein H-Kennzeichnung der Versorgungspauschale, wie sie bei den Chronikerpauschalen GOP 03220 und 03221 möglich ist, kann nicht vorgenommen werden.

In unserer Praxisnachricht vom 20. März 2026 finden Sie alle weiteren Informationen zur neuen hausärztlichen Versorgungspauschale

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2026