Registrierung persönlicher Vertreter

Melden Sie uns Ihren persönlichen Vertreter für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Um einen persönlichen Vertreter für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu registrieren, melden Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten für das Mitgliederportal an.

Die Bearbeitung Ihrer Registrierung sowie der Versand der Zugangsdaten können bis zu einer Woche in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Vertragsärzte sowie angestellte Ärzte oder Kooperationsärzte, die Bereitschaftsdienste als persönliche Vertretung für andere Ärzte übernehmen, müssen hierfür nicht als persönliche Vertreter gemeldet werden. Diese haben bereits Ihre Zugangsdaten, da diese mit denen zum KVBW-Mitgliederportal übereinstimmen.

Anmeldung

Hinweis für Kooperationsärzte

Bitte beachten Sie, dass Sie als Kooperationsarzt keinen persönlichen Vertreter melden dürfen.
Eine „persönliche Vertretung“ durch einen uns unbekannten approbierten Arzt mit Abrechnung auf Ihre Kooperations-LANR ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis

Für die am Pilotprojekt teilnehmenden Praxen müssen zunächst nur die persönlichen Vertreter gemeldet werden.

Letzte Aktualisierung: 07.10.2026