Anpassung der Diagnoseliste beim besonderen Verordnungsbedarf für Heilmittel ab Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 wird die Diagnoseliste zum besonderen Verordnungsbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) angepasst. Der ICD-10 Code „Z98.8“ wird als „Z98.88“ fortgeführt. Der Klartext bleibt unverändert: „Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“. Hintergrund dafür ist eine Änderung der deutschen Version der ICD-10-Klassifikation (ICD-10-GM 2026).
In der neuen Version wird der bisherige ICD-10 Code „Z98.8“ weiter spezifiziert:
- „Z98.80 – Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers“ sowie
- „Z98.88 – Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“
In Zukunft wird „Z98.88“ als sekundärer ICD-10 Code gelistet, sofern ein postoperativer Zustand beschrieben wird.
Die KBV hat die Heilmittelstammdaten für die Verordnungssoftware bereits im November 2025 angepasst.
Dokumente zum Download
- KBV: Besondere Verordnungsbedarfe / langfristiger Heilmittelbedarf (Diagnoseliste)
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie (mit Heilmittelkatalog)
Direktkontakt
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