Wer dem einen etwas gibt, es aber dem anderen nehmen muss ...
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, hat die Absage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), an einen erneuten Honorartransfer von Baden-Württemberg in andere Bundesländer, die sogenannte Konvergenz, begrüßt.
Metke sagte: „Wir sind froh, dass uns die Staatssekretärin hier unterstützt und eine klare Haltung gezeigt hat.“ Hintergrund sind wieder aufgekommene Pläne, eine Konvergenz zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und damit eine erneute Umverteilung vorzunehmen. Frau Widmann-Mauz hatte auf dem Hausärztetag diese Diskussion beklagt: „Eine Politik nach dem Motto 'Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln' darf es nicht geben.“ In diesem Zusammenhang hatte sie ein "wachsames Auge" auf die Diskussion angekündigt.
Metke stellte klar: „Ein Grundübel in unserem Gesundheitssystem ist die permanente Umverteilung auf allen Ebenen. Das betrifft die Fachgruppen, die Einzelpraxen in den Fachgruppen, aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Was alle Beteiligten brauchen, ist endlich Planungssicherheit und nicht ständig neue Diskussionen um die Verteilung der begrenzten Mittel. Jede Umverteilung wird wieder Widerstand hervorrufen, damit muss endlich Schluss sein. Ich warne daher die Politik eindringlich, hier ein Fass zu öffnen. Die KVBW und ihre ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder werden es nicht zulassen, dass weitere Mittel aus Baden-Württemberg abgezogen werden. Denn Mangel beseitigt man nicht durch kontinuierliche Umverteilung des Mangels.“
Der KVBW-Chef begrüßte weiter die Aufforderung der Staatssekretärin an die Krankenkassen, die Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes anzuwenden, wonach höhere Vergütungen für besonders förderungswürdige Leistungen vereinbart werden können. „Auch hier freuen wir uns über die Unterstützung aus der Politik, um endlich Versorgungsengpässe beseitigen zu können und auch das zunehmende Wegbrechen der ärztlichen Versorgung auf dem Land oder in städtischen Problembezirken zu verhindern.“