Volltreffer

Metke zeigt sich erfreut über Vorschläge von MdB Jens Spahn zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung

Erfreut hat der Vorstandsvorsitzende der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, auf die Äußerungen des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung reagiert. Spahn hatte in der Online-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts erklärt, dass er sich die Ausgestaltung der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung durch dreiseitige Verträge zwischen der KBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen vorstellen könnte.

Metke sagte dazu am Freitag in Stuttgart: „Wir freuen uns, dass unsere Argumentation auf fruchtbaren Boden gefallen ist und damit die Sorgen der niedergelassenen Ärzte durch die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ernst genommen wurden. Die KVBW hatte immer betont, dass die bislang im Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehene Vorgehensweise nicht umsetzbar wäre, und hatte den nun von Herrn Spahn genannten Weg als Lösung genannt. Statt wie der GKV-Spitzenverband durch Taschenspielertricks beim Thema Überversorgung nur Verbesserungen der Versorgung zu blockieren, zeigt die Politik, dass sie die Probleme erkannt hat und sich intensiv um Lösungen bemüht. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.“

Metke betonte, dass die KVBW bei allen Ergänzungswünschen an der bisher vorgesehenen Regelung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung immer eine konstruktive Mitarbeit angeboten hat, um die Versorgung der Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen zu verbessern. „Wir haben es hier mit einer Gruppe von Patienten zu tun, die durch ihre Erkrankungen und die damit verbundenen persönlichen Einschränkungen sich oft in äußerst schwierigen Lebenssituationen befinden. Änderungen in der Versorgung dieser Patienten müssen daher mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden. Alles andere wäre unzumutbar.“ Gerade hier habe die KVBW in der bisher vorgesehenen Regelung eine Vielzahl von Punkten entdeckt, bei denen sie Veränderungen vorgeschlagen hat. „Aus unserer Sicht würde die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen, ohne dass damit die Versorgung verbessert wird.“ Weder sei es möglich, eine klare Abgrenzung zwischen dieser Versorgungsebene und anderen Leistungen durchzuführen, noch seien die Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser klar. Auch die Vergütung, die Qualitätssicherung und die Zulassungsbestimmungen seien bislang völlig ungeklärt. Die entscheidende Frage aber ist, wie diese neue Versorgungsebene in die Gesamtstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung eingefügt wird. Alles dies hätte der Gemeinsame Bundesausschuss regeln müssen, wäre mit dieser Aufgabe aber schlichtweg überfordert. Dreiseitige Verträge zwischen den Beteiligten seien daher ein probates Mittel, um zu vernünftigen und praktikablen Bestimmungen zu gelangen.

Metke weiter: „Vielen Dank, Ärzte fühlen sich verstanden, gut für die Patienten.“