Pragmatisch – praktisch – gut – wie aus dem Ländle
Nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg haben sich die Fachebene des Bundes und der Länder in Form von "Eckpunkten zu § 116b SGB V" auf die zukünftige Ausgestaltung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz geeinigt.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, zeigte sich erfreut über diese Einigung, die nach Informationen der KVBW Ende vergangener Woche zustande gekommen ist. Metke sagte am Dienstag in Stuttgart: „Obwohl das Eckpunktepapier noch Fragen offen lässt, haben Bund und Länder gezeigt, dass sie im Sinne der Versorgung der Patienten zu Kompromissen fähig sind. Dies ist ein gutes Zeichen, die Eckpunkte sind ein Quantensprung in der Weiterentwicklung dieses Teils des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes. Allen Beteiligten gebührt höchste Anerkennung, sich in dieser schwierigen Frage geeinigt zu haben. Wir bedanken uns insbesondere für die wichtige Rolle, die die Landesregierung Baden-Württemberg hierbei eingenommen hat.“
Metke freute sich insbesondere, dass die Anregungen aus Baden-Württemberg in dem Kompromiss Eingang gefunden haben. „Wir haben aus Baden-Württemberg das Vorhaben, die Versorgung dieses schwerkranken Patientenkreises zu verbessern, von Anfang an konstruktiv begleitet. Der vorgeschlagene Parlamentsvorbehalt bei der Bestimmung der Krankheiten sowie der vertragsärztliche Überweisungsvorbehalt waren wichtige Forderungen der Ärzteschaft, die zu einer sinnvollen und umsetzbaren Durchführung des Vorhabens beitragen. Kooperationsverpflichtungen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Onkologen in der Nachsorge werden von uns ausdrücklich begrüßt, ebenso wie die Herausnahme des gesamten ambulanten Operierens aus dem § 116b SGB V.“ Auch die Absicht, Anzeige- und Prüfverfahren ebenso wie die Abrechnung durch die Selbstverwaltung vornehmen zu lassen, stoße auf ausdrückliche Zustimmung der KVBW.
„Aus unserer Sicht ist damit ein gangbarer Weg gefunden worden. Es ist nun wichtig, dass das Gesetzesvorhaben zügig durch die parlamentarische Beratung kommt. Gesetz und insbesondere die Ausführung zu § 116b sind jetzt pragmatisch - praktisch - gut - wie aus dem Ländle.“