Metke zur hausärztlichen Versorgung in Stuttgart
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, hat die Bundestagsabgeordneten aus Stuttgart, Frau Karin Maag (CDU) und Herrn Dr. Stefan Kaufmann (CDU), vor dem Hintergrund der Diskussion über die hausärztliche Versorgung in Stuttgart in einem Gespräch gebeten, das Versorgungsstrukturgesetz zügig durch das parlamentarische Verfahren zu bringen.
Metke sagte am Donnerstag in Stuttgart: „Ich habe mit Frau Maag und Herrn Dr. Kaufmann in einem Gespräch die gegebene Gefährdung der hausärztlichen Versorgungssituation nicht nur auf dem Land, sondern auch zunehmend in Ballungszentren wie Stuttgart diskutiert. Die nicht erfolgende Nachbesetzung frei werdender Arztsitze und die Tatsache, dass über 25 Prozent der Hausärzte über sechzig Jahre alt sind und ihre Tätigkeit demnächst beenden, zeigen die Problematik schon heute hinreichend auf.“
Frau Maag, die Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ist, betonte gegenüber Metke: „Der zunehmende Versorgungsmangel heute zeigt die Versäumnisse der Vergangenheit, für die die derzeitige Bundesregierung nicht zuständig ist. In dem von uns Stuttgarter Abgeordneten wesentlich mitzuverantwortenden Versorgungsstrukturgesetz wird ein Rahmen geschaffen, in dem die Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen mit den Beteiligten vor Ort erweiterte Möglichkeiten haben werden, um auf regionale Versorgungsengpässe zu reagieren. Dies geschieht durch eine Neudefinition der in einem Versorgungsbereich notwendigen Arztzahlen, durch einen Abbau der Regressproblematik gegen Ärzte sowie der Schaffung eines Anreizsystems, mit dem die Kassenärztlichen Vereinigungen auch finanziell zusammen mit den Krankenkassen Niederlassungen fördern können, zusätzlich zu der Möglichkeit bessere Honorare für besondere Leistungen und besondere Leistungserbringer, z. B. in Problembereichen der Versorgung, vereinbaren zu können.“
Metke betonte gegenüber den Abgeordneten, dass vor allem die Regionalisierung ein unverzichtbarer Baustein sei, an dem in dem weiteren Beratungsverfahren nicht gerüttelt werden dürfe, da die Probleme in Flächenstaaten wie Baden-Württemberg andere als in Stadtstaaten seien.
Metke weiter: „Wenn zum ersten Mal seit Jahrzehnten erstarrte Strukturen aufgebrochen werden, die schon heute zu Hausarztmangel, Abwanderung praktizierender Ärzte und Niederlassungsverweigerung der nachkommenden Ärztegeneration führen, können wir dies als Ärzte nur begrüßen. Die zu fordernde regionale Ausgestaltungsmöglichkeit der ambulanten Versorgung im Lande soll den Baden-Württembergern das als Gesundheitsversorgung zurückgeben und erhalten, was sie mit ihrem Fleiß erarbeitet haben und auch den Arzt, den sie sich wünschen: praktisch, quadratisch, gut - wie aus dem Ländle.“