Metke lobt Versorgungsstrukturgesetz „Meilenstein in der vertragsärztlichen Versorgung“
Mit großem Lob für die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, die Verabschiedung des Versorgungsstrukturgesetzes im Bundestag heute kommentiert. „Dieses Gesetz sehen wir als Meilenstein in der Versorgung, da es wichtige Forderungen der Ärzte für eine bessere Patientenversorgung aufnimmt. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wurde ein Gesetz verabschiedet, das die unverzichtbare Rolle des Arztes und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung anerkennt und so die Verbesserung der Versorgung und nicht Einsparungen im GKV-System zum Inhalt hat.“ Metke betonte, dass er sich umso mehr freue, da die Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Gesetz gestärkt werden. „Es ist wieder deutlich geworden, dass ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Alle Maßnahmen zur Regionalisierung der Zuständigkeit in Honorarfragen und zur Änderung der Bedarfsplanung stellen eine Stärkung der Bedeutung der Kassenärztlichen Vereinigungen dar.“
Für Metke gehen sowohl die Maßnahmen zur Abmilderung des Regressdrucks als auch zur Flexibilisierung der Bedarfsplanung in die richtige Richtung. Das gleiche gelte für die Verpflichtung der Krankenkassen, sich an einem Strukturfonds zur Stabilisierung der Versorgung zu beteiligen. Die KVBW begrüße auch die Beschränkungen für die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Außerdem sei die Möglichkeit erfreulich, die Vergütung für besondere Leistungen und 'besondere Leistungserbringer' bei Versorgungsengpässen anpassen und Ärzte von den Mengenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen ausnehmen zu können.
Der KVBW-Chef sieht darüber hinaus die in der Ärzteschaft heftig umstrittene Einführung der spezialfachärztlichen Versorgung nun gut in einem fairen Kompromiss geregelt. „Wir haben hier von Anfang an gesagt, dass wir das Vorhaben der Politik, die Versorgung von Patienten mit besonders schweren oder seltenen Erkrankungen zu verbessern, positiv und konstruktiv begleiten wollen. In den nun verabschiedeten Regelungen sind viele wichtige Argumente der Ärzteschaft berücksichtig worden, etwa die klare Regelung der Zuständigkeiten, der Überweisungsvorbehalt durch die niedergelassenen Ärzte und die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen.“ Andere Wünsche blieben offen. Man werde scharf auf die Konkurrenz zwischen subventionierten Krankenhäusern und nicht subventionierten niedergelassenen Strukturen - auch unter Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts - achten müssen. Weiter erkenne er an, dass die Beteiligten in der Politik sich nicht von der Kampagne aus Teilen der Krankenkassen beeindrucken ließen, die angebliche Überversorgung durch drastische Maßnahmen abzubauen und damit die Versorgung zu verschlechtern.
Einen bemerkenswerten Fortschritt für die niedergelassenen Ärzte sieht Metke in der Regelung, dass künftig ambulant tätige Ärzte die nachstationäre Behandlung im Krankenhaus durchführen können. „Dies eröffnet uns niedergelassenen Ärzten ganz neue Tätigkeitsfelder und ist zukunftsweisend“, freute sich Metke.
Bedauernd stellte er allerdings fest, dass es nicht gelungen sei, die extrabudgetäre Vergütung für die psychotherapeutischen Leistungen im Gesetz zu verankern. „Das war ein wichtiges Anliegen von uns, das wir leider nicht erreicht haben. Wir werden uns aber weiter dafür einsetzen.“
Metke sagte abschließend: „Ich hoffe, dass dieses Gesetz nun eine Grundlage für die nächsten Jahre bleibt. Das unüberschaubare Reformwirrwarr der vergangenen Jahre im Gesundheitswesen - die "Reformitis" als nicht mehr therapierbare Erkrankung - darf nicht Fuß fassen.“