Mehr als gerechtfertigt
Die Vorstände der vier Kassenärztlichen Vereinigungen der FALK-Kooperation bekräftigen angesichts der neuen Einkommensdaten der niedergelassenen Ärzte die Forderung von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler nach einer Erhöhung der Vergütung.
Auf einem Treffen der Vorstände in Berlin hieß es: „Das Panel des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hat belastbare Daten über die Einkommenssituation der niedergelassenen Ärzte ermittelt. Nach den Berechnungen des ZI kommen die Vertragsärzte auf einen durchschnittlichen Nettostundenlohn von 26 Euro bei einer 52-Stunden-Woche. Die in den vergangenen Jahren oft unerträgliche Polemik von Krankenkassen und der Politik dürfte sich damit erledigt haben.“
Die Vorstände verwiesen vor allem auf die Daten des ZI zur Berechnung eines angemessenen Arzteinkommens. „Bei der letzten Reform der Vergütungssystematik wurde gemeinsam mit den Krankenkassen eine Referenzgröße festgelegt, die der Arzt mit der Behandlung von Kassenpatienten erzielen sollte. Diese Referenzgröße orientiert sich an dem Einkommen eines Oberarztes in einem Krankenhaus. Das ZI legt nun dar, dass das Einkommen der Ärzte aus GKV-Tätigkeit 13 Prozent geringer ausfällt und damit deutlich unter dieser Referenzgröße liegt.“
Vor diesem Hintergrund halten die Vorstände der FALK-KVen die Forderung der KBV nach einer Anhebung der Vergütung der Ärzte für mehr als gerechtfertigt: „Es steht außer Frage, dass eine Referenzgröße, die gemeinsam festgelegt wurde, auch eingehalten werden muss. Wozu sonst ist sie da? Das Ärzteeinkommen muss daher auf diese Höhe angehoben werden. Honorarsteigerungen der vergangenen Jahre haben lediglich die Mehrarbeit der Ärzte widergespiegelt und sind daher nicht heranzuziehen.“
Die KV-Vorstände unterstrichen ihre Forderung durch weitere Erkenntnisse des ZI-Panels: „Darüber hinaus hat die Studie des ZI auch gezeigt, dass die Ärzte in den vergangenen Jahren äußerst zurückhaltend mit Investitionen gewesen sind. Dies hat die Abschreibungen gesenkt und damit das Einkommen quasi künstlich erhöht. Die Folge ist jedoch ein großer Investitionsstau, der bei der Forderung nach einer Erhöhung der Vergütung ebenfalls berücksichtigt werden muss.“