Keine Doppelstrukturen durch geplante spezialärztliche Leistungsebene

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg warnt vor dem Aufbau von Doppelstrukturen bei der spezialärztlichen Versorgung, die vom Bundesgesundheitsministerium ins Gespräch gebracht wird.

Das Bundesgesundheitsministerium möchte dabei den Zugang der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung von schweren Erkrankungen frei geben. In einer Stellungnahme der KVBW zum Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Versorgungsgesetz heißt es: „Aus Sicht der KVBW ist eine Änderung des § 116b SGB V und damit eine neue Leistungsebene für die sogenannte spezialärztliche Versorgung nicht erforderlich. Bereits heute gibt es in Baden-Württemberg eine gut funktionierende Struktur aus niedergelassenen Ärzten und dem stationären Bereich zur Behandlung der Patienten mit Krankheiten, die in den Bereich dieser Versorgung fallen.“

Gleichwohl sieht die KVBW, dass die Ausgangssituation in diesem Bereich in anderen Bundesländern anders ist. Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW nannte daher die Forderungen der KVBW, die bei einer eventuellen Neuregelung zu berücksichtigen sind: „Unerlässlich ist es, die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, damit keine Doppelstrukturen aufgebaut und damit die Versorgung dieser Krankheiten insgesamt gefährdet wird. Zumindest ist ein Überweisungsvorbehalt der Fachärzte erforderlich.“ Dieser Überweisungsvorbehalt solle auch auf die Hausärzte ausgedehnt und gesetzlich verankert werden.

„Gleichzeitig fordern wir einen konkreten Leistungskatalog und eine klare Abgrenzung der Diagnosen und Krankheitsbilder, die unter die spezialärztliche Versorgung fallen sollen. Gefordert sind dafür in erster Linie die regionalen Verhandlungspartner. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat lediglich eine Zuständigkeit für einzelne Rahmenbedingungen.“ Die KVBW spricht zudem für eine einheitliche Vergütung dieser Behandlungen aus. „Hier brauchen wir eine einheitliche Vergütung mit Pauschalen ohne Mengenbegrenzung oder Budgetierung.“