FALK-KVen weisen Umverteilungspläne aus NRW zurück

Die Vorstände der Mitglieds-KVen der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) weisen die aus Nordrhein-Westfalen (NRW) erhobenen Forderungen nach einer Umverteilung von Geldern im KV-System vehement zurück.

„Bevor die Vorstände der KVen aus NRW auf fremde Honorartöpfe schielen, sollten sie erst einmal ihre eigenen Hausaufgaben machen und vernünftige Verhandlungen mit den dortigen Krankenkassen führen“, so die Meinung der Vorstände der FALK-KVen. Während bislang immer die Rede davon war, dass weitere Umverteilungen, die über die im Rahmen der Honorarreform 2009 sowieso längst erfolgte Umverteilung innerhalb des KV-Systems hinausgehen, ausgeschlossen sind, hat der Vorstandsvorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, seine Meinung dazu inzwischen anscheinend geändert. So sagte er laut einer Presseinformation der KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein vom 16. September 2011 wörtlich: „Es geht uns nicht darum, immer mehr Geld in das System zu geben, sondern um eine bedarfsgerechte Verteilung der ja vorhandenen Finanzmittel.“

Aus Sicht der Vorstände der FALK-KVen ist dies eine euphemistische Umschreibung der eigentlichen Forderung nach einer weiteren Umverteilung von Geldern, ohne dass dort zunächst die entsprechenden ambulanten Versorgungsstrukturen geschaffen worden seien. So spreche Dryden zwar von „bedarfsgerecht“, rufe aber gleichzeitig nach einer Umverteilung von Geldern nach dem Gießkannenprinzip ohne Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. „Wenn der Gesetzgeber diesem Wunsch folgen und die für die ambulante Versorgung pro Versichertem zur Verfügung stehenden Gelder bundesweit vereinheitlichen würde, würde er damit allerdings unzählige neue Baustellen im Gesundheitswesen schaffen“, warnte Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns.

Problematisch an den Forderungen aus NRW sei insbesondere, dass diese ausschließlich auf eine bundesweite Angleichung der Gelder, die pro Versichertem in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen, abzielten - jedoch anscheinend ohne eine entsprechende bundesweite Angleichung der Strukturen in der ambulanten Versorgung anzustreben. Laut des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KV Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Dieter Kreye, hätten die beiden KVen aus NRW untereinander sogar selbst erhebliche Unterschiede, was die Versorgungsstrukturen und die Vergütungshöhe angeht. Dies gelte gleichermaßen für das gesamte Bundesgebiet. „Die existierenden, gewachsenen Versorgungsstrukturen in den einzelnen Regionen müssen berücksichtigt werden. Das Leistungsangebot im ambulanten und stationären Bereich ist nun einmal gegenwärtig je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt. Und auch die Praxiskosten differieren bundesweit erheblich. Beachtet man all dies nicht, dann wird die ambulante Versorgung in vielen Teilen Deutschlands massiv gefährdet“, so Kreye.

Die Vorstände der FALK-KVen wiesen auch darauf hin, dass der Betrag, der in einer Region je Versichertem für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehe, eine rein statistische Größe sei und nichts über den durchschnittlichen Praxisumsatz je Arzt in einer Region aussage. Ohne eine differenzierte Betrachtung der Versorgungsstrukturen mache eine Diskussion über die Vereinheitlichung der Vergütung daher keinen Sinn, so die Vorstände der FALK-KVen.

Ihr Credo lautet dementsprechend: Wichtig ist mehr Regionalität auf der Basis einer differenzierten Betrachtung der unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in Stadt und Land. Statt auf zentrale Vorgaben setzen die Vorstände der FALK-KVen auf die eigenen Verhandlungsfähigkeiten und die Chancen, gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Nur so könne es gelingen, dem ja nicht nur in NRW zunehmenden Mangel an jungen, niederlassungswilligen Ärzten wirkungsvoll zu begegnen und weiterhin bundesweit eine flächendeckende ambulante Versorgung für die Patienten zu gewährleisten.